10048/J XXV. GP

Eingelangt am 10.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Judith Schwentner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Anrechnung von PartnerInneneinkommen auf die Notstandshilfe

BEGRÜNDUNG

 

In Beantwortung der Anfrage 3076/J hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eine gute Datengrundlage zur Beobachtung der Entwicklung hinsichtlich der Anrechnung von PartnerInneneinkommen in der Notstandshilfe hergestellt.

Die nunmehr vorliegende Folgeanfrage dient neben dem Zweck der Herstellung einer einheitlichen öffentlich wahrnehmbaren jährlichen Datenbasis vor allem der Beantwortung der Frage, ob sich die Entwicklung wesentlich verändert hat. Angesichts des deutlichen Anstiegs der Arbeitslosigkeit seit Beantwortung der letzten Anfrage stellt sich etwa auch die Frage, wie sich die Betroffenheit zwischen den Geschlechtern verändert hat.

Diese Anfrage enthält mitunter auch Fragen nach Daten, die teilweise direkt oder indirekt in der Anfragebeantwortung 2885/AB vom 12. Jänner 2015 bereits enthalten sind. Da diese Anfrage auch der Herstellung einer gemeinsamen, öffentlich zugänglichen Diskussionsgrundlage dient, ersuchen die AnfragestellerInnen auch in der genannten Anfragebeantwortung direkt oder indirekt genannte Daten neuerlich in der Anfragebeantwortung anzuführen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele Personen waren nach Geschlecht aufgeschlüsselt in den Jahren 2007 bis 2015 (sowie im Jahr 2016 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung) im Durchschnitt eines jeden Jahres pro Monat von einer Kürzung der Notstandshilfe auf Grund der Anrechnung eines PartnerInneneinkommens nach § 6 Notstandshilfeverordnung betroffen?

 

2.    Wie viele LeistungsbezieherInnen waren nach Geschlecht aufgeschlüsselt in den Jahren 2007 bis 2015 (sowie im Jahr 2016 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung) im Durchschnitt eines jeden Jahres pro Monat von einer Kürzung der Notstandshilfe auf Grund der Anrechnung eines PartnerInneneinkommens nach § 6 Notstandshilfeverordnung betroffen?

 

3.    Wie viele der zu Frage 1 erhobenen Personen erhielten nach Geschlecht aufgeschlüsselt in den Jahren 2007 bis 2015 (sowie im Jahr 2016 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung) im Durchschnitt eines jeden Jahres pro Monat auf Grund der Anrechnung von PartnerInneneinkommen nach § 6 Notstandshilfeverordnung keine Leistung ausbezahlt, sondern verfügten ausschließlich über einen Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG?

 

4.    Wie hoch war nach Geschlecht aufgeschlüsselt bei LeistungsbezieherInnen, denen auf Grund der Anrechnung von PartnerInneneinkommen die Notstandshilfe reduziert wurde, jeweils im Dezember der Jahre 2007 bis 2015 (bzw. im letzten verfügbaren Monat des Jahres 2016 vor Beantwortung dieser Anfrage) der durchschnittliche Betrag der Kürzung der Notstandshilfe in Euro pro Tag?

 

5.    Wie hoch war nach Geschlecht aufgeschlüsselt bei LeistungsbezieherInnen, denen auf Grund der Anrechnung von PartnerInneneinkommen nach § 6 Abs. 8 der Notstandshilfeverordnung die Notstandshilfe reduziert wurde, jeweils im Dezember der Jahre 2007 bis 2015 (bzw. im Jänner sowie im letzten verfügbaren Monat des Jahres 2016 vor Beantwortung dieser Anfrage) der durchschnittliche Betrag der Kürzung der Notstandshilfe in Euro pro Tag?

 

6.    Wie viele verschiedene LeistungsbezieherInnen waren nach Geschlecht aufgeschlüsselt jeweils in den einzelnen Jahren 2007 bis 2015 zumindest einmal von einer Kürzung der Notstandshilfe auf Grund der Anrechnung eines PartnerInneneinkommens nach § 6 Notstandshilfeverordnung betroffen?

 

7.    Wie viele verschiedene Personen erhielten nach Geschlecht aufgeschlüsselt jeweils in den einzelnen Jahren 2007 bis 2015 zumindest einmal auf Grund einer vollständigen Reduktion der Notstandshilfe nach Anrechnung von PartnerInneneinkommen (§ 6 Notstandshilfeverordnung) Kranken- und Pensionsversicherung nach § 34 AlVG?