10051/J XXV. GP

Eingelangt am 11.08.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Wolfgang Klinger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Novellierung der Recycling-Baustoff Verordnung BGBl 2015/181

 

Am 29. Juni 2015 wurde vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Recycling-Baustoff Verordnung im BGBl 2015/181 kundgemacht, die mit 1. Jänner 2016 in Kraft getreten ist. Sie hat die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz zum Ziel. Die bei Rückbauten von Bauwerken anfallenden Materialien sollen so weit wie möglich getrennt und als schad- und störstofffreie Recyclingbaustoffe wieder verwendet werden können.

 

Bereits in den ersten Monaten nach dem Inkrafttreten hat sich gezeigt, dass die Verordnung eklatante Mängel aufweist, sodass ihre Ziele nur in den wenigsten Fällen erreicht werden können.

 

Im Umweltausschuss vom 11.05.2016 forderte die FPÖ daher den BMLFUW mit einem Entschließungsantrag zu einer praxistauglichen Novellierung der Recycling-Baustoff Verordnung auf. Minister Dipl.-Ing. Rupprechter sicherte eine zeitnahe Novellierung zu, aufgrund derer unter anderem Mengenschwellen und diverse Dokumentationspflichten entfallen würden.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage

1.    Ist der Entwurf der angekündigten Novellierung fertiggestellt?

2.    Wenn ja, wann wurde er in Begutachtung geschickt?

3.    Wenn ja, ist das Nostrifizierungsverfahren abgeschlossen?

4.    Wenn ja, wann tritt die angekündigte Novellierung in Kraft?

5.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche Probleme ergeben sich durch die Anwendung der Recycling-Baustoff Verordnung idF BGBl 2015/181? Bitte um detaillierte Aufschlüsselung.

7.    Wie werden diese Vollzugsschwierigkeiten mit der Novellierung behoben?

8.    Planen Sie eine Evaluierung der Baustoffverordnung idF nach der erfolgten Novellierung durchzuführen?

9.    Wenn ja, wann wird diese durchgeführt?

10. Wenn ja, wann kann mit den Ergebnissen gerechnet werden?

11. Wenn ja, werden die Ergebnisse der Evaluierung öffentlich zugänglich gemacht?

12. Wenn ja, wo werden diese zur öffentlichen Einsicht aufliegen?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Werden Sie zukünftig weitere Maßnahmen ergreifen, um das Recyceln von Baustoffen zu fördern?

15. Wenn ja, wie sehen Ihre geplanten Maßnahmen im Detail aus?

16. Wenn ja, wann werden die Pläne konkret umgesetzt?

17. Wenn nein, warum nicht?