10057/J XXV. GP

Eingelangt am 12.08.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten DR. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung

betreffend Vermietung von Schließfächern der Firma UPECO in Schulen

BEGRÜNDUNG

 

Die Firma UPECO bewirbt auf ihrer Website http://www.upeco-schliessfaecher.at die Vermietung von Schließfächern an Schulen. Laut Firmenangabe erfolgt die Vermietung auf Basis eines Mietvertrags mit den SchülerInnen. Die Höhe der dafür zu entrichtenden Miete und Kaution ist auf der Website nicht angegeben, sondern wird erst im Laufe des Anmeldevorgangs ersichtlich.

Die Fa. UPECO schreibt: „Entweder Sie füllen den Papiermietvertrag aus und schicken diesen direkt zu uns (Mail, Fax oder Post) oder Sie melden sich schnell und einfach ONLINE an und sparen dadurch zusätzlich auch noch die jährliche Verwaltungsgebühr in der Höhe von 3,50 Euro.“[1] (Hervorhebungen im Original) Der hier angesprochene „Papiermietvertrag“ ist auf der Website jedoch nicht zu finden, auch nicht die Geschäftsbedingungen oder ein Hinweis auf die Datenschutzrichtlinien.

Die Online-Anmeldung erfolgt über eine Umleitung auf eine externe Seite. Diese Seite https://www.schliessfaecher.de/upeco/schliessfachanmeldung.html ist eine Website der Firma Mietra, die laut Impressum im Eigentum der Fa. „Schließfachanlagen Gerold Trautner e.K., Am Riff 1a, DE - 04651 Bad Lausick“, steht und dasselbe Geschäftsmodell für Deutschland betreibt. Hier sind dann die Daten der SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigten samt Angabe von Klasse, Adresse und Kontonummer zu hinterlegen.

Nicht ersichtlich ist, warum es je nach Schule unterschiedliche Miethöhen für dieselbe Leistung gibt:

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Die Firma Mietra bietet dieselbe Leistung in Deutschland wesentlich günstiger, nämlich ab 21Euro im ersten Jahr und 24 Euro in den nachfolgenden Jahren an.[2]

Dem Protokoll einer Elternvereinsausschusssitzung am BG/BRG Stubenbastei (Wien) ist zu entnehmen, dass die Schule der Fa. UPECO nur die Aufstellung der Spinde kostenlos genehmigt, mit der Verwaltung selbst jedoch nichts mehr zu tun hat. Außerdem findet sich im Protokoll folgender Hinweis: „Wenn neuer Schulraum geschaffen wird (Neubau) übernimmt der Stadtschulrat (bzw. die BIG) die Kosten der neuanzuschaffenden Spinde - sonst nicht. (...) Die Fa. UPECO wurde vom Stadtschulrat empfohlen. Ist die einzige Firma in Österreich die das Mietsystem anbietet.“[3]

Nun hat sich schon seit längerer Zeit Protest gegen dieses Geschäftsmodell formiert, da es Eltern nicht einsichtig ist, dass Schulmobiliar – und bei Spinden handelt es sich um ein solches – an SchülerInnen vermietet wird.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist das Bildungsministerium darüber informiert, dass die Firma UPECO Schließfächer an Schulen vermietet?

2)    Falls ja: Geschieht dies mit Einverständnis Ihres Ministeriums?

3)    Falls ja: Hat Ihr Ministerium die Konditionen für die Vermietung überprüft und für in Ordnung befunden?

4)    Falls ja: Hat Ihr Ministerium das Anmeldeprozedere überprüft und für in Ordnung befunden?

5)    Falls ja: Hat Ihr Ministerium überprüft, ob die Daten der SchülerInnen bzw. der Eltern, die bei einer Anmeldung anzugeben sind, vor einer missbräuchlichen Verwendung (etwa die Weitergabe an Dritte) geschützt sind?

6)    Sind Schuldirektionen befugt, solchen Geschäftsmodellen zuzustimmen, da die Schulen zwar den Raum zur Aufstellung der Spinde kostenlos zur Verfügung stellen, der Vertragsabschluss aber ohne Einfluss der Schule zwischen SchülerInnen bzw. deren gesetzlicher Vertretung und dem Vertragspartner – in diesem Fall die Fa. UPECO (bzw. Mietra) – zustande kommt?

7)    Ist es nicht bedenklich, dass hier eine Firma begünstigt wird, die in diesem Segment in Österreich eine Monopolstellung zu haben scheint und daher auch die Mietpreise willkürlich festsetzen kann?

8)    Warum kann in Schulneubauten der Einbau von Spinden gewährleistet werden, nicht jedoch in bereits bestehenden Schulgebäuden?

9)    Gehört es nicht zur Aufgabe des Schulerhalters, das notwendige Schulmobiliar den SchülerInnen kostenlos zur Verfügung zu stellen?

10) Ist es zumindest beim Ausbau von Ganztagsschulen vorgesehen, die Schulen mit verschließbaren Schulspinden nachzurüsten?



[1] http://www.upeco-schliessfaecher.at/fragen-zur-vermietung.html (27.7.2016)

[2] Vgl.http://www.schliessfaecher.de/de/eltern-und-schueler/ (27.7.2016)

[3] http://www.ev-stubenbastei.at/Protokoll_Ausschuss_140409.html (27.7.2016)