10060/J XXV. GP
Eingelangt am 12.08.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom
Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Harry Buchmayr
und Genossinnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend „Datenschutz: Erledigung gerichtlicher Strafanzeigen nach § 51 DSG und nach dem Zugangskontrollgesetz im Jahr 2015"
Mit der AB 3289/XXIV.GP vom 13.03.2015 wurden die Fragen des Abg. z. NR Harry Buchmayr zur gleichlautenden Anfrage vom Justizminister letztmalig beantwortet.
Aus systematischen Gründen werden gleichen Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2015 zu erhalten. Der Antragssteller weist darauf hin, dass in der AB
3289 allerdings einige Fragen nur oberflächlich beantwortet wurden.
Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Zu wie vielen gerichtlichen Strafanzeigen nach § 51 Datenschutzgesetz kam es im Jahr 2015 (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?
2. Wie sieht für das Jahr 2015 die Verurteilungsstatistik insgesamt aus (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten)?
3. Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen nach § 51 DSG im Jahr 2015 erledigt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?
4. Wie viele Strafanzeigen wurden im Jahr 2015 jeweils zurückgelegt oder eingestellt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?
5. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2015 die diversionsrechtlichen Bestimmungen
angewandt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)? Welche Maßnahmen
wurden jeweils konkret aufgetragen?
6. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Datenschutzgesetz kam es in den Jahren 2014 und 2015? Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach Jahre und zuständigen Gerichten bzw. StA)?
7. Wie viele Verfahren waren bis 31.12.2015 noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?
8. Welche Auswirkungen hatte aus Sicht des Ressorts die letzte Novelle des Datenschutzgesetzes (DSG 2000) auf die Strafverfolgung nach § 51 DSG 2000, Verfahrenserledigung und Strafzumessung?
9. Wird das Ressort für eine neue gerichtliche Strafbestimmung - wie es nach der DS-GVO
möglich ist siehe Erwägungsgrund - eintreten und eine diesbezügliche Novellierung von § 51 DSG200 anstreben.
10. Zu wie vielen gerichtlichen Privatanklagen nach § 10 Zugangskontrollgesetz kam es im Jahr
2015 (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?
11. Wie wurden die gerichtlichen Strafanzeigen (Privatanklagen) nach § 10
Zugangskontrollgesetz in den Jahren 2010-2015 konkret erledigt (Aufschlüsselung nach
Jahren und zuständigen Gerichten bzw. StA)?
12. Wie viele Strafanzeigen (Privatanklagen) wurden in den Jahren 2010-2015 jeweils
zurückgelegt oder eingestellt (Aufschlüsselung nach Jahren und zuständigen Gerichten bzw.
StA)?
13. In wie vielen Fällen wurden in diesen Jahren (2010-2015) dabei die diversionsrechtlichen Bestimmungen angewandt (Aufschlüsselung nach zuständigen Gerichten bzw. StA)?
a. Welche Maßnahmen wurden jeweils konkret aufgetragen?
14. In wie vielen Fällen kam es im gegebenen Zusammenhang in den Jahren 2010-2015 zu einer Einziehung (Aufschlüsselung auf Jahre und zuständige Gerichte)?
15. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2010-2015 im gegebenen Zusammenhang zu einer Beschlagnahme (Aufschlüsselung auf Jahre und zuständige Gerichte)?
16. Zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Zugangskontrollgesetz kam es im Jahr
2015?
a. Welche Strafen wurden konkret ausgesprochen (jeweils Aufschlüsselung nach
zuständigen Gerichten)?
17. Wie viele diesbezügliche Verfahren waren mit 31.12.2015 noch nicht rechtskräftig entschieden (Aufschlüsselung nach Jahren und zuständigen Gerichten bzw. StA)?