10062/J XXV. GP

Eingelangt am 12.08.2016
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Lugar,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Tätowiermittelverordnung“

Laut einer aktuellen Studie des IMAS-Institutes trägt rund ein Fünftel der Österreicher ein oder mehrere Tattoos, bei den unter 35-Jährigen sind es bereits knapp zwei Fünftel.[1] Tattoos können komplett verheilen und sich nie bemerkbar machen, stellen jedoch auch ein Gesundheitsrisiko dar: Die Farbmittel enthalten nämlich nicht nur häufig Rußpartikel, sondern auch problematische Schwermetalle wie Quecksilber, Chrom, Cadium oder Nickel. Denn im Gegensatz zu Kosmetika, welche in klinischen Studien genau überprüft werden und über die EU-Kosmetikrichtlinie geregelt sind, gibt es für die Tätowierfarben hierzulande keine rechtlichen Regelungen.

Die Website medizin-transparent.at berichtet zu den Gefahren Folgendes:

„Professionelle Tattoo-Studios befolgen meist strikte Hygienerichtlinien, das Risiko für gefährliche Infektionen ist heutzutage weit geringer als noch vor einigen Jahrzehnten. Doch potenzielle Gefahr droht auch von einer anderen Seite – den Tattoofarben. Viele der bunten Mittel enthalten einen Cocktail an teils gesundheitsschädlichen Substanzen und Farbmitteln. Häufig fehlt überhaupt eine Auflistung der Inhaltsstoffe auf den Farbfläschchen. (..) Obwohl für viele Inhaltsstoffe bekannt ist, dass sie krebserregend sind oder Allergien auslösen können, existieren so gut wie keine Studien zu den langfristigen Gesundheitsfolgen. Die Farbstoffe wurden in erster Linie für den Einsatz als Druckertinten, Pigmente in Lacken oder zum Färben von Plastik entwickelt. Häufig sind sie durch den Herstellungsprozess mit anderen Substanzen verunreinigt. Ob sie sich auch dafür eignen, unter die Haut gespritzt zu werden, hat nie jemand untersucht. Genauso wenig ist bekannt, was mit den Tattoofarben passiert, sobald sie in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingestochen worden sind(…).“[2]

Unser Nachbarland Deutschland hatte bereits im Jahr 2009 mit der Tätowiertmittelverordnung reagiert, hierzulande gibt es bis dato keine rechtliche Regelung betreffend der Tätowiermittel.

Ein Entwurf für eine derartige österreichische Verordnung (insgesamt 5 Seiten, hier nur der exemplarische Abdruck der ersten Seite) wurde zwar vorbereitet, jedoch bis zum derzeitigen Zeitpunkt nicht herausgegeben.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1)    Sind Ihnen die oben genannten Umstände bezüglich Tätowierfarben bekannt, wenn ja, welche Maßnahmen setzen sie, wenn nein, warum nicht?

2)    Sind Ihnen Studien über das Vorhandensein von Rußpartikeln, Quecksilber, Chrom, Cadium oder Nickel in Tätowiefarben bekannt, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?

3)    Haben Sie vor, Tätowierfarbstoffe analog zu Kosmetika in klinischen Studien genau zu überprüfen, wenn ja, ab wann, wenn nein, warum nicht?

4)    Ist Ihnen er oben genannte Entwurf für eine Verordnung bekannt,

a.    wenn ja, warum wurde diese Verordnung noch nicht herausgegeben?

b.    wenn ja, wann wird diese Verordnung herausgegeben?

c.     wenn nein, warum nicht?

 

 



[1] Quelle: http://www.imas.at/index.php/de/imas-report-de/aktuelle-reports/715-taetowierungen-in-oesterreich-2016-wenn-individualisierung-unter-die-haut-geht (Stand: 11.7.2016)

[2] Quelle: http://www.medizin-transparent.at/tattoo-farben-als-gesundheitsrisiko (Stand: 11.7.2016)