10065/J XXV. GP

Eingelangt am 16.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Strafrechtliche Verfolgung von Cum/Ex Aktiendeals in Österreich

BEGRÜNDUNG

 

Die Cum/Ex-Deals rund um den Dividendenstichtag bei Aktiengeschäften sind einer der größten Finanzskandale in Deutschland. Bei den Cum/Ex-Deals wird eine nur einmal bezahlte Kapitalertragsteuer doppelt rückerstattet, obwohl der Rückerstattungsanspruch tatsächlich nur einmal besteht. Cum/Ex-Deals gab es nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich. Das Magazin News berichtet Anfang Dezember 2015[1] über Ermittlungen wegen Cum/Ex-Geschäften. Den österreichischen und deutschen Behörden sei ein Schlag gegen eine international agierende Steuer-Mafia gelungen. Die Ermittlungen dazu laufen noch:

„Laut vorliegenden Unterlagen soll eine „internationale Tätergruppe“ über Firmen auf Malta „oftmals wiederholt vorsätzlich unrichtige Erstattungsanträge“ beim zuständigen Finanzamt in Eisenstadt eingereicht haben. Die Finanz sollte dabei um mindestens 22 Millionen Euro abgezockt werden. Gegen die Chefs der involvierten Firmen wird nun wegen des Verdachts des versuchten schweren Betrugs ermittelt. […] Während man bei den maltesischen Firmen noch vor der Steuerrückerstattung die Notbremse gezogen hat, dürfte in anderen Fällen ordentlich abkassiert worden sein. Die Ermittler überprüften exemplarisch Rückerstattungen in Zusammenhang mit Aktien der Börsenschwergewichte Telekom Austria und OMV. Dabei zeigte sich, dass an vorerst unbekannte Täter mehr Steuer rückerstattet wurde, als die Finanz von den börsenotierten Konzernen, die diese automatisch abführen müssen, erhalten hatte.“

Der Finanzminister verweist in der Anfragebeantwortung[2] (8766/AB) zu illegalen Cum/Ex-Geschäften in Österreich auf die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft und des Strafgerichts, wenn es um Erstattungsbeträge über 100.000 Euro geht. Ob es zu einem Schaden für die Republik gekommen ist, würden laufende Ermittlungen zeigen. Aus der Anfragebeantwortung geht jedenfalls hervor, dass die Rückerstattungen bei der Kapitalertragsteuer im Jahr 2014 im Vergleich zu den Vorjahren drastisch eingebrochen sind. Ab dem Jahr 2014 wurden von den Finanzbehörden standardisiert zusätzliche Dokumente verlangt, um festzustellen, ob tatsächlich ein Anspruch auf die KESt-Rückerstattung bei Dividenden von börsennotierten Unternehmen vorlag. Es gibt folglich recht eindeutige Hinweise darauf, dass es auch in Österreich nicht nur bei Betrugsversuchen geblieben ist, sondern dass es infolge von Cum/Ex-Deals zu einem Schaden für die Republik Österreich gekommen ist. Das muss im Sinne der SteuerzahlerInnen lückenlos aufgeklärt werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind derzeit Strafverfahren im Zusammenhang mit Cum/Ex-Deals rund um den Dividendenstichtag von börsennotierten Unternehmen anhängig?

2)    Falls ja: Wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

3)    Wie hoch ist der vermutete gesamte Schaden im Zusammenhang mit Cum/Ex-Deals in Österreich?

4)    Wie hoch ist der Schaden bei abgeschlossenen Verfahren?

5)    Gegen wie viele Beschuldigte richten sich die Verfahren?

6)    In welchen Staaten sind diese Beschuldigten ansässig?

7)    Wer sind die Beschuldigten?

8)    Seit wann laufen Ermittlungen wegen illegaler Cum/Ex-Deals?

9)    Welche (Finanz-)Jahre/Rückerstattungsjahre betreffen die Ermittlungen?

10) Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

11) Werden die Ermittlungen wegen versuchten oder vollendeten Delikten geführt?

12) Gibt es Ermittlungen im Hinblick auf die mögliche Involvierung österreichischer Banken und/oder Fonds bei Cum/Ex-Deals?

13) Wurden im Zuge der Ermittlungen gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen den Verkäufern und Käufern von österreichischen Aktien rund um den Cum/Ex-Stichtag nachgegangen und festgestellt?

14) Wie ist der Stand der Verfahren?

15) Wurde in manchen Fällen bereits Anklage erhoben?

16) Wenn ja: in wie vielen Fällen und wegen welcher Delikte?

17) Wenn nein: wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen?

18) Gibt es bereits abgeschlossene Verfahren?

19) Wenn ja, wie viele?

20) Wenn ja, was sind die strafrechtlichen Ergebnisse der abgeschlossenen Verfahren?



[1] http://www.news.at/a/finanz-schlag-steuer-mafia (zugegriffen am 6.7.2016)

[2] https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_08766/index.shtml (zugegriffen am 6.7.2016)