10066/J XXV. GP

Eingelangt am 16.08.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Angela Lueger

und weiterer Angeordneter

an die Bundesministerin für Familien und Jugend,

Dr. Sophie Karmasin,

betreffend unterschiedliche Regelung der Pflegeelternschaft in den Bundesländern

In einem aktuellen Fall waren Pflegeeltern, die von Wien nach Niederösterreich übersiedelt sind, plötzlich damit konfrontiert, dass sie - anders als in Wien - nach Niederösterreichischem Landesrecht für die weitere Aufnahme von Geschwisterkindern zu alt wären. Berichterstattung ORF Morgenjournal vom 29. Juli 2016:

Ein Pflegekind hat die betroffene Familie bereits seit Jahren. Weil die Behörden der biologischen Mutter nun auch die anderen beiden Kinder abgenommen hat, bat die leibliche Mutter darum, dass die beiden Kinder ebenfalls von der Pflegefamilie aufgenommen werden sollten, damit die Geschwister beisammen bleiben können. Die Pflegeeltern lebten zu diesem Zeitpunkt noch in Wien. Hier hat man alles für die Übernahme der beiden Kinder in die Wege geleitet. In Niederösterreich wurde die Übernahme allerdings abgelehnt, mit der Begründung, die Pflegeeltern wären zu alt. Zwischen dem früheren Wohnort in Wien und dem neuen in Niederösterreich liegen laut Pflegevater nur sechs Kilometer.

Unterschiedliche gesetzliche Regelungen der Pflegeelternschaft in den Bundesländern sind nun dafür verantwortlich, dass die Gefahr besteht, dass die Geschwister getrennt werden und in verschiedenen Familien aufwachsen sollen.

Das ist ein Schlag ins Gesicht aller Pflegeltern, die sich engagieren und mit viel Einsatz für Kinder in Krisensituationen einsetzen.


Das Kindeswohl muss in allen Bundesländern an erster Stelle und Pflegeeltern müssen von einer einheitlichen rechtlichen Basis ausgehen können.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende

ANFRAGE

1)   War Ihnen bewusst, dass die unterschiedliche Regelung der rechtlichen Grundlagen in den Bundesländern zu Härtefällen, wie sie oben beschrieben sind, führen können?

2)     Halten Sie es für richtig, dass eine Entscheidung, wie im aktuellen Fall, von der Zustimmung des Landeshauptmannes abhängt?

3)   Werden Sie an die Bundesländer herantreten, um eine einheitliche Regelung zu finden und vorantreiben?