10071/J XXV. GP

Eingelangt am 18.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Vereinfachung der Gewerbeordnung 2016

BEGRÜNDUNG

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018  sieht vor, „die bürokratischen Barrieren für Unternehmen zu reduzieren“. Die Vielzahl an Regelungen und Vorschriften stellt in vielen Bereichen eine Hürde für ein modernes, innovatives Unternehmertum dar. Die heimischen Unternehmen kämpfen mit der Komplexität der veralteten Gewerbeordnung, vor allem mit dem stark regulierten Berufsrecht. Es ist längst an der Zeit, die Gewerbeordnung dahingehend zu entrümpeln.

Die kuriosen Beispiele reichen von der „Nageldesignerin, die nur Fingernägel lackieren darf, jedoch keine Fußnägel“ bis hin zu „vielsprachigen Absolventen von Tourismus-Universitätslehrgängen, die kein Reisebüro aufmachen dürfen, bevor sie nicht ein Jahr Praktikum in einem Reisebüro absolviert haben.“[1]Antiquierte Vorschriften erschweren die Umsetzung von neuen Geschäftsideen. Zusätzlich dazu gelten sie als Mitgrund für Pfusch und in weiterer Folge für ausbleibende Steuereinnahmen.

Damit nicht genug: Die historisch gewachsene Mischung aus eigentlichem Gewerberecht (Berufsrecht) und dem Anlagenrecht erhöht die Unübersichtlichkeit der Gewerbeordnung noch weiter. Darunter leiden nicht nur UnternehmerInnen: Schlussendlich dient ein Betriebsanlagenrecht immer der fairen Aushandlung von fairen Lösungen für Stakeholder (wie AnrainerInnen) und Gewerbetreibende, wobei der Gesundheits- und Umweltschutz eine Vorrangstellung besitzt.  Die Komplexität des Anlagenrechts entsteht schließlich auch nicht durch Bürgerbeteiligungsrechte, sondern durch die Vielzahl der zu Grunde liegenden Gesetze und zuständigen Stellen.

Zahlreiche Experten, wie beispielsweise die von der Bundesregierung eingesetzte Deregulierungskommission, empfehlen daher Maßnahmen zur Überarbeitung der Gewerbeordnung in zahlreichen Aspekten, aber insbesondere im Berufsrecht.[2] Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 ist die Zielsetzung enthalten, dass die durch Bürokratie verursachten Kosten massiv reduziert werden sollen. Dazu sieht das Regierungsprogramm auch die Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen vor.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen zur „Anpassung der Gewerbeordnung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt – wurden seit Juli 2015 umgesetzt (In Bezug auf eine zeitgemäße Entschlackung des gewerblichen Berufsrechts)?

 

2)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Unternehmen durch die „Maßnahmen zur Anpassung der Gewerbeordnung“, die seit Juli 2015 umgesetzt wurden (In Bezug auf eine zeitgemäße Entschlackung des gewerblichen Berufsrechts)?

3)    Wie hoch ist die Kostenentlastung in der Verwaltung durch die „Maßnahmen zur Anpassung der Gewerbeordnung“, die seit Juli 2015 umgesetzt wurden (In Bezug auf eine zeitgemäße Entschlackung des gewerblichen Berufsrechts)?

4)    Welche Maßnahmen zur „Anpassung der Gewerbeordnung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt – werden bis Juli 2017 umgesetzt (In Bezug auf eine zeitgemäße Entschlackung des gewerblichen Berufsrechts)?

5)    Welche konkreten Maßnahmen zur „Anpassung der Gewerbeordnung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt  – werden bis 2018 umgesetzt (In Bezug auf eine zeitgemäße Entschlackung des gewerblichen Berufsrechts)?

6)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Unternehmen, die durch die Umsetzung der  „Maßnahmen zur Anpassung der Gewerbeordnung“ bis 2018, erreicht werden soll (In Bezug auf eine zeitgemäße Entschlackung des gewerblichen Berufsrechts)?

7)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Verwaltung, die durch die Umsetzung der  „Maßnahmen zur Anpassung der Gewerbeordnung“ bis 2018, erreicht werden soll (In Bezug auf eine zeitgemäße Entschlackung des gewerblichen Berufsrechts)?

8)    Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen zur „Anpassung der Gewerbeordnung“ erwartet (In Bezug auf eine zeitgemäße Entschlackung des gewerblichen Berufsrechts)?

9)    Welche aktuell reglementierten Gewerbe (lt. §94 der Gewerbeordnung bzw. „Zuverlässigkeitsgewerbe“ laut §95 Abs. 1 oder Teilgewerbe lt. Teilgewerbeverordnung) sollen bis Juli 2017 in freie Gewerbe umgewandelt werden?

10) Planen Sie, freie Gewerbe in reglementierte Gewerbe ((lt. §94 der Gewerbeordnung bzw. „Zuverlässigkeitsgewerbe“ laut §95 Abs. 1 oder Teilgewerbe lt. Teilgewerbeverordnung) „umzuwandeln“?

11) Planen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate Initiativen zur Zusammenführung von anlagenrechtlichen Gesetzesmaterien über Bundes- und Landeskompetenzen hinweg?

12) Planen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate Initiativen zur Zusammenführung von aktuell in Bundesverantwortung gelegenen anlagenrechtlichen Gesetzesmaterien?

13) Planen Sie innerhalb der nächsten 12 Monate andere Veränderungen an anlagenrechtlichen Materien in der Zuständigkeit Ihres Hauses (insbesondere der Gewerbeordnung) in die Wege zu leiten? Wenn ja, welche?

 

 



[1] http://derstandard.at/2000012012624/Die-Gewerbeordnung-gehoert-entruempelt

[2] http://cdn.aufgabenreform.at/pdf/abschlussbericht_der_adk.pdf