10074/J XXV. GP

Eingelangt am 18.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Aygül Berivan Aslan, Eva Mückstein, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Vorzeitige Entlassungen im Wochenbett

BEGRÜNDUNG

 

Für schwangere Frauen gibt es in Österreich erfreulicherweise eine Vielzahl an Möglichkeiten zu entbinden und sich im Wochenbett betreuen zu lassen. Das österreichische System ermöglicht die Kombination von stationärer und häuslicher Pflege von Wöchnerinnen und einen großen Entscheidungsspielraum für Schwangere.

Bei einer klassischen, „stationären“ Entbindung in einem Spital bleiben die Mütter mit ihren Babies in der Regel rund 4 Tage in stationärer Betreuung. Von einer „vorzeitigen Entlassung“ spricht man, wenn Mutter und Kind auf eigenen Wunsch vor dem vierten Tag nach Hause gehen. Bei einer ambulanten Geburt verlassen Mutter und Kind das Spital bereits innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt.

Im Anschluss steht den Wöchnerinnen die häusliche Betreuung durch eine Hebamme zu. Die Kosten werden dabei für eine bestimmte Zahl von Hausbesuchen (je nach Aufenthaltsdauer im Spital) von den Krankenkassen übernommen. Frauen, die das Spital vorzeitig, also vor dem 4. Tag verlassen, haben Anspruch auf bis zu 12 Hebammen-Hausbesuche.

Seit 2014 haben Schwangere zudem im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch mit einer Hebamme zu führen.

In den letzten Jahren scheint dieses flexible und kombinationsreiche System jedoch unter Druck zu geraten. So gibt es Anzeichen, dass sich der Spitalsaufenthalt von Wöchnerinnen in den letzten Jahren verkürzt hat, und zwar nicht deshalb, weil die Frauen selbst eine vorzeitige Entlassung wollten, sondern weil sie von den Spitälern aufgrund von Bettenmangels vorzeitig, oft bereits 2 Tage nach der Geburt, nach Hause geschickt werden.

Im Jahr 2014 betrug die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Wöchnerinnen in Österreichs Spitälern nach einer Spontangeburt 3,9 Tage (Quelle Statistik Austria). Die Daten geben jedoch keine Auskunft über die Aufenthaltsdauer je nach Geburtsverlauf und Spital.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch war in den Jahren 2012, 2013 und 2014 die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Wöchnerinnen nach einer Spontangeburt österreichweit und nach Bundesländern aufgeschlüsselt?

2)    Wie hoch war 2012, 2013 und 2014 die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Wöchnerinnen nach einer Kaiserschnittgeburt österreichweit und nach Bundesländern aufgeschlüsselt?

3)    In wie vielen Fällen wurden Wöchnerinnen österreichweit bereits am 2. Tag, bzw. am 3. Tag ab Geburt vorzeitig entlassen? Bitte um eine Auflistung der Fälle nach Bundesländern und im Jahresverlauf 2012, 2013 und 2014.

4)    In wie vielen Fällen kam es nach solchen vorzeitigen Entlassungen zu einer Wiedereinweisung in das Spital?

5)    In wie vielen Fällen haben die Wöchnerinnen ambulant entbunden? Bitte um eine Auflistung der Fälle nach Bundesländern und im Jahresverlauf 2012, 2013 und 2014.

6)    Bitte um eine Darstellung der Spitalsaufenthalte von Wöchnerinnen mit stationärer Geburt für das Jahr 2014 nach folgendem Schema:

Bundesland

Geburtsstation

Lebendgeburten durch
Spontangeburt

Lebend-geburten durch
Kaiserschnitt

Durchschn.
Aufenthalt bei
Spontan-
geburt

Durchschn. Aufenthalt bei
Kaiserschnitt

Tirol

Innsbruck

 

 

 

 

Schwaz

Kufstein

St. Johann

Usw.

Vorarlberg

 

 

 

 

 

Salzburg

 

 

 

 

 

Usw.