10077/J XXV. GP

Eingelangt am 18.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend NAP Menschenrechte

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 (Kapitel 05) enthält das Vorhaben der Bundesregierung, einen (allgemeinen) Nationalen Aktions-plan Menschenrechte (NAPMR) auszuarbeiten:

„Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stärken: Beschluss eines Nationalen Aktionsplans »Menschenrechte«, der die bestehenden sektoriellen Aktionspläne im Menschenrechtsbereich in einen gemeinsamen Rahmen stellt und in Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft ergänzt;“

Im Rahmen des NGO-Forums der Volksanwaltschaft am 9. Mai 2014 wurde das Vorhaben der Zivilgesellschaft mit der Einladung (erstmals) vorgestellt, bis Oktober 2014 konkrete und realistische Vorschläge zu themenspezifischen Projekten der Volksanwaltschaft zu übermitteln.

Auf der Website der Volksanwaltschaft steht dazu:

"Die Volksanwaltschaft unterstützt im Rahmen ihrer Funktion als Nationale Menschenrechtsinstitution die Arbeit der Bundesregierung an der Erstellung des ersten österreichischen Nationalen Aktionsplans Menschenrechte (NAP-Menschenrechte). Es gibt zwar bereits mehrere Nationale Aktionspläne, die insbesondere menschenrechtliche Maßnahmen für besonders diskriminierungsanfällige Gruppen vorsehen. Diese bereits bestehenden sektoriellen Nationalen Aktionspläne sollen laut Regierungsübereinkommen durch den neuen NAP-Menschenrechte in einen gemeinsamen Rahmen gestellt und in Zusammenarbeit mit der VA ergänzt werden.

Im Einklang mit ihrem verfassungsgesetzlichen Auftrag sieht es die Volksanwaltschaft als ihre Aufgabe an, die Zivilgesellschaft in diesen Prozess einzubinden und in weiterer Folge auch die Partizipation von Parlament und Landtagen anzuregen.

Zu diesem Zweck veranstaltete die Volksanwaltschaft zwei NGO-Foren in den Jahren 2014 und 2015, um Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft und die Behörden gemeinsam an einen Tisch zu bringen. Um größtmögliche Transparenz in diesem Prozess zu bieten, richtete die Volksanwaltschaft hier eine Kommunikationsplattform ein, auf der alle ihr zur Verfügung stehenden Informationen veröffentlicht sind."

Im vorletzten Volksanwaltschaftsausschuss am 1.6.2016 findet sich dazu folgender Auszug in der Parlamentskorrespondenz:

"Die bereits sehr gute Zusammenarbeit mit dem Parlament noch weiter zu intensivieren, das wünscht sich die Volksanwaltschaft, sodass die Politik anstehende Probleme der Bevölkerung umfassend behandelt. Volksanwalt Günther Kräuter spezifizierte dieses Anliegen mit dem 2014 in der Ombudseinrichtung gegründeten NGO-Forum zur Schaffung des "Nationalen Aktionsplans Menschenrechte" der Bundesregierung unter Einbindung der Zivilgesellschaft. Derzeit lägen von Regierungsseite die Arbeiten daran auf Eis, vor diesem Hintergrund sei der Rückzug zivilgesellschaftlicher Organisationen vom Forum verständlich, so Kräuter."

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In welchem Zeitraum soll der Nationale Aktionsplan Menschenrechte umgesetzt werden?

2.    Welche Beiträge der Zivilgesellschaft werden hierbei einfließen?

3.    Wieso kam es zu einem Stillstand hinsichtlich der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte?

4.    Wann werden die Arbeiten daran wieder aufgenommen?

5.    Welche weitere Rolle ist diesbezüglich der Volksanwaltschaft zugedacht?

6.    Welche ergänzenden themenspezifischen Projekte werden in diesem Zusammenhang ausgeführt?

7.    Welche Beiträge leisten die Menschenrechtskoordinator_innen der Bundesministerien und der Ämter der Landesregierung (MRK)?

8.    Fanden bereits Konsultationen des BMEIA/VRB und des BKA/VD mit den MRK statt?

a.    Wenn ja, was ergaben diese?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

9.    Inwiefern wird die Zivilgesellschaft in den weiteren Plan der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte eingebunden?