10083/J XXV. GP

Eingelangt am 19.08.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend Budgetierung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2020

BEGRÜNDUNG

 

 

Österreich hat 2008 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Zu deren Umsetzung wurde 2012 der „Nationale Aktionsplan Behinderung 2012 bis 2020, Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ vom Ministerrat beschlossen.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung  2012 – 2020 liegt bei allen Bundesministerien. Im ersten Kapitel des Nationalen Aktionsplans heißt es:

„Die Maßnahmen, die aus künftigen Bundeshaushalten zu finanzieren sind, müssen nach Maßgabe der einzelnen Ressorthaushalte budgetiert werden. Die für die jeweiligen Maßnahmen zuständigen Bundesministerien haben entsprechende Vorkehrungen im Ressortbudget zu treffen.“

Wieviel die einzelnen Ministerien jedoch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention budgetieren,  ist derzeit nicht feststellbar, da diese Zahlen anders als zum Beispiel in Schweden in Österreich nicht extra ausgewiesen werden.

Da 2016 die Hälfte der Umsetzungsfrist des Nationalen Aktionsplans Behinderung abläuft, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch sind die Mittel, die in Ihrem Zuständigkeitsbereich  in den Jahren 2012 bis 2016 für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung budgetiert wurden (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

 

2)    Wie viele Mittel wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich in den Jahren 2012 bis 2016 für die Umsetzung der Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung tatsächlich ausgegeben (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

 

3)    Für welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung  wurden in Ihrem Zuständigkeitsbereich  Mittel in welcher Höhe in den Jahren 2012 bis 2016 ausgegeben (bitte getrennt nach Jahren angeben)?

 

4)    Welche konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung planen Sie für die Jahre 2017 bis 2020 und in welcher Höhe werden diese budgetiert(bitte getrennt nach Jahren angeben)?