10093/J XXV. GP

Eingelangt am 19.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde an den Bundeskanzler

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht in den Ministerien 2015

BEGRÜNDUNG

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz schreibt vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25

oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25

DienstnehmerInnen mindestens eine(n) begünstigte(n) Behinderte(n) einzustellen.

Kommt die Dienstgeberin diesem gesetzlichen Auftrag nicht nach, so ist für jeden

nicht besetzten Pflichtplatz monatlich eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Die

Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Bereich wäre ein wichtiger Beitrag

zur Senkung der hohen Arbeitslosenrate bei Menschen mit Behinderungen. Die

öffentlichen Einrichtungen gehen jedoch trotz ihrer Vorbildfunktion nicht alle mit

gutem Beispiel voran, sondern kommen ihrer Einstellungspflicht teilweise in

erschreckend hohem Ausmaß nicht nach.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)  Inwieweit wurde im Jahr 2015 (Stichtag 31.12.2015) die Beschäftigungspflicht

gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in den einzelnen Ressorts erfüllt (bitte

um Angabe der Summe der relevanten DienstnehmerInnen, der Pflichtzahl,

der besetzten Pflichtstellen und der sich daraus ergebenden (Über)Erfüllung

bzw. Nichterfüllung)?

 

2)  Um wieviel Prozent konnte die Zahl der beschäftigten begünstigten

Behinderten in den einzelnen Ressorts im Jahr 2015  (Stichtag 31.12.2015)

gegenüber dem Vorjahr erhöht werden? 

 

3)  Um wieviel Prozent konnte die Zahl der beschäftigten begünstigten

Behinderten mit einer Minderung der Erwerbstätigkeit von 70 % in den

einzelnen Ressorts im Jahr 2015 (Stichtag 31.12.2015) gegenüber dem

Vorjahr erhöht werden?

4)  Wie viele der im Jahr 2015 (Stichtag 31.12.2015) in den einzelnen Ressorts

beschäftigten begünstigten Behinderten waren Frauen? 

 

5)   Wie viele der im Jahr 2015 (Stichtag 31.12.2015) in den einzelnen Ressorts

beschäftigten begünstigten Behinderten waren in einer Leitungsfunktion

beschäftigt und wie viele davon waren Frauen?