10097/J XXV. GP

Eingelangt am 23.08.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Auswirkung der Flüchtlingskrise: Kosten für Polizeieinsätze“

 

Aufgrund der Auswirkungen der Flüchtlingskrise entsteht der Eindruck, dass immer weniger Polizistinnen und Polizisten für die Sicherheit der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Das bringt viele Nachteile für die österreichische Bevölkerung zu einem Zeitpunkt, in dem die Sicherheit aufgrund globaler und auch innereuropäischer Unruhen eine noch größere Rolle spielt, die Flüchtlingsströme anhalten und immer noch viele Menschen um Asyl ansuchen.

 

In der Anfragebeantwortung 7293/AB wurde von Ihrer Vorgängerin, Mag. Johanna Mikl-Leitner, folgende Antwort gegeben: „Um die Exekutivbediensteten kurzfristig zu entlasten bzw. zusätzlichen Personalbedarf abzudecken wurden unter anderem Ausbildungen, die zeitlich nicht höchst prioritär sind, vorläufig ausgesetzt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, die Planungen insbesondere bei sonstigen überregionalen Einsätzen/Schwerpunkten synergetisch optimiert und die operativen Aufgabenstellungen prioritär wahrgenommen. Weiters wurden bzw. werden sämtliche dienstrechtliche Personalmaßnahmen (Versetzungen, Dienstzuteilungen etc.) auf die aktuelle Lage abgestimmt. Die innere Sicherheit in den Bundesländern konnte zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden. Zur schnellstmöglichen Entlastung der betroffenen Exekutivkräfte wurde zudem durch Beschluss des Ministerrates vom 28. Oktober 2015 ein Aktionsplan zur Schaffung der nötigen personellen Kapazitäten geschaffen. Dieser sieht das Vorziehen bereits bis 2018 genehmigter zusätzlicher 750 Neuaufnahmen sowie die Aufnahme von weiteren bis zu 2.000 Polizisten und Polizistinnen bis 2019, über den Ersatz natürlicher Abgänge hinaus, grundsätzlich für grenz- und fremdenpolizeiliche Aufgaben vor.“

 

Außerdem weist Ihr Ressort oftmals darauf hin, dass von einer Beantwortung aufgrund des dafür notwendigen hohen Verwaltungsaufwandes und der daraus resultierenden Ressourcenbindung durch eine dafür erforderliche retrospektive manuelle Auswertung Abstand genommen wird. Dies sollte allerdings im Sinne der Transparenz und der Kostenwahrheit kein Grund sein, die tatsächlichen Kosten in einer parlamentarischen Anfrage offenzulegen.

 

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch sind die tatsächlichen Gesamtkosten für Polizeieinsätze in Bezug auf die Flüchtlingskrise 2015 bis zum Eintreffen dieser Anfrage und wie setzen sich diese zusammen? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Bundesländern, Monaten, Einheiten und Dienststellen der eingesetzten Beamten)

2.    Wie viele Beamte und Beamtinnen waren im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 bis zum Eintreffen dieser Anfrage konkret im Einsatz? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Bundesländern, Monaten, Einheiten und Dienststellen der eingesetzten Beamten und Beamtinnen)

 

3.    Wie viele Dienststunden samt Überstunden wurden von den Exekutivbeamten 2015 bis zum Eintreffen dieser Anfrage im Zuge der Flüchtlingskrise geleistet, bzw. waren Exekutivbeamte im Einsatz? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Bundesländern, Einheiten, Dienststellen, Dienststunden, Überstundenleistungen, Krankenständen)

4.    Wie viele Kündigungen von Polizeibeamten und -beamtinnen erfolgten in den Jahren 2014, 2015 und bis zum Einlangen der Anfrage? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Bundesländern, Einheiten und Dienststellen der Beamten und Beamtinnen)

 

5.    Wie viele Pensionierungen von Polizeibeamten und -beamtinnen erfolgten in den Jahren 2014, 2015 und bis zum Einlangen der Anfrage? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Bundesländern, Einheiten und Dienststellen der Beamten und Beamtinnen)

a.    Wie viele der Pensionierungen erfolgten freiwillig?

b.    Wie viele der Pensionierungen erfolgten krankheitsbedingt?

 

6.    Wie viele Dienstfreistellungen über einen Zeitraum von 10 Jahren von Polizeibeamten und -beamtinnen erfolgten in den Jahren 2014, 2015 und bis zum Einlangen der Anfrage? (Bitte um konkrete Aufschlüsselung nach Bundesländern, Dauer der Dienstfreistellung in Jahren, Einheiten und Dienststellen der Beamten und Beamtinnen)

a.    Wie lauteten die jeweiligen Begründungen für die Dienstfreistellung?

 

7.    Welche konkreten Ausbildungen wurden vorläufig durch das BMI ausgesetzt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben?

 

8.    Wann wird die Ausbildung der Exekutivbeamten wieder aufgenommen, welche derzeit ausgesetzt bzw. verschoben wurden?

 

9.    Was darf man konkret unter sämtliche dienstrechtliche Personalmaßnahmen (Versetzungen, Dienstzuteilungen etc.)“ aus der Anfragebeantwortung 7293/AB verstehen?

 

10.  Welche konkreten Maßnahmen sieht der Aktionsplan zur Schaffung der nötigen personellen Kapazität vor und wann ist mit dessen Umsetzung zu rechnen? (Bitte um Aufschlüsselung der Maßnahmen des Aktionsplanes)