10101/J XXV. GP

Eingelangt am 25.08.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend WKO Pfuschjäger Kärnten

BEGRÜNDUNG

 

Im Zuge unserer Anfragen zu den „Pfuschjägern“ der Tiroler Pfuschjäger wurde ersichtlich, dass ähnliche Einheiten in der Grauzone zwischen Privatdetektiven und Polizei auch in anderen Bundesländern aktiv waren oder sogar noch aktiv sind.

Am 24. Mai 2016 berichtete dazu die Tiroler Tageszeitung: Das Nein der Datenschutzbehörde (DSB) zur Pfuschjagd durch die Wirtschaftskammer Tirol hat nun auch bundesweit Folgen. Alle Wirtschaftskammern in den Bundesländern, die im Zuge ihrer „Pfuscherkontrollen“ die Daten mutmaßlicher Schwarzarbeiter erheben und speichern, stellen nun aufgrund der Feststellung der Datenschutzbehörde ihre Pfuschjagd ebenfalls ein.[1]

Die Pfuschbekämpfung an sich ist lobenswert – allerdings nur durch jene öffentliche Stelle, die auch dazu befugt ist. Nur sie kann einerseits die passenden Mittel ergreifen und andererseits eine transparente, gesetzeskonforme Abwicklung garantieren. Im vorliegenden Falle der Pfuschbekämpfung ist dies die Aufgabe der Finanzpolizei. Deren Ausstattung freilich muss adäquat sein, um wirkungsvoll Schwarzarbeit zu bekämpfen.

Wir Grüne halten die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Gewerbe für wichtig und richtig. Allerdings muss sie mit korrekten rechtlichen Mitteln und auf gesetzlicher Basis erfolgen. Ob zweifelhafte Vorgangsweisen der Wirtschaftskammer Kärnten analog zu den in Tirol festgestellten Vorgängen vorliegen, soll durch diese Anfrage festgestellt werden.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wurden in Kärnten in den Jahren 2005-2015 „Pfuschkontrollen“ analog zu den Tätigkeiten der Tiroler „Pfuschjäger“ durch MitarbeiterInnen der WKO durchgeführt? Wenn Ja, bitte führen Sie aus:

a.    In welchem Umfang (Anzahl der Kontrollen, Anzahl der Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde)

b.    Wie viele MitarbeiterInnen waren pro Jahr mit dieser „Pfuschjagd“ beschäftigt?

 

2)    Wenn solche „Pfuschkontrollen“ durchgeführt wurden:

a.    Welche Daten wurden von den MitarbeiterInnen der WKO von betroffenen Unternehmen / Personen erhoben?

b.    Auf welcher Rechtsgrundlage wurden diese Daten erhoben?

c.    Wie wurden etwaige erhobene Daten aus solchen „Pfuschkontrollen“ dokumentiert und gespeichert?

d.    Wem waren etwaige erhobene und gespeicherte Daten aus „Pfuschkontrollen“ zugänglich?

 

3)    Welchen Anteil machen die durch MitarbeiterInnen der WKO angezeigten Vergehen zu „Pfusch“ (Verstöße gegen arbeitsmarktrechtliche und gewerberechtliche Bestimmungen)  in Bezug auf die gesamte Anzahl von Anzeigen im Gebiet „Pfusch“ in Kärnten (Verstöße gegen arbeitsmarktrechtliche und gewerberechtliche Bestimmungen) aus?

 

4)    In welcher Höhe haben die Kärntner Bezirksverwaltungsbehörden insgesamt „Strafgelder“ bzw. Bußgelder zum „Wettbewerbsschutz“ (Verstöße gegen arbeitsmarktrechtliche und gewerberechtliche Bestimmungen) eingehoben?
Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Bezirksverwaltungsbehörde für die Jahre 2005 bis 2015 inkl. Bezug auf Art und Anzahl der Fälle.

 

5)    In welcher Höhe wurden diese durch Bezirksverwaltungsbehörden eingehobene „Strafgelder“ oder Bußgelder an die Wirtschaftskammer weitergegeben?

 

6)    Nach welcher Berechnungslogik wurden Anteile der „Strafgelder“ bzw. Bußgelder zum „Wettbewerbsschutz“ von den Bezirksverwaltungsbehörden an die Wirtschaftskammer weitergegeben?

 

7)    Ist in Kärnten dauerhaft sichergestellt, dass die Überprüfung von möglicher Schwarzarbeit nicht mehr durch „Wirtschaftskammer-Pfuschjäger“ erfolgt, sondern ausschließlich durch die Finanzpolizei?



[1] http://www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/11536843-91/wirtschaftskammer-stoppt-pfuschjagd-bundesweit.csp