10124/J XXV. GP

Eingelangt am 01.09.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Beitragsfreie Mitversicherung in Österreich“

 

Laut dem Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 sind Angehörige von in Deutschland lebenden Türken kostenlos mitversichert, sofern die in Deutschland lebenden Türken Sozialbeiträge leisten. Auch die Länder Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro haben Abkommen mit Deutschland. Somit haben Ehefrauen, Kinder und sogar Eltern im Krankheitsfall Anspruch auf Leistungen der deutschen Krankenversicherung.[1]

 

Laut Website der österreichischen Sozialversicherung stellt sich die Situation folgendermaßen dar:

„In der Krankenversicherung umfasst der Personenkreis der anspruchsberechtigten Angehörigen bestimmte, im Wesentlichen zum Kreis der Familie des Versicherten gehörende Personen. Ein Leistungsanspruch besteht allerdings nur dann, wenn die Angehörigen u.a. ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und nicht selbst einer gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Die Mitversicherung für Angehörige ist - bis auf wenige Ausnahmen – beitragsfrei.“[2]

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Hat Österreich Abkommen analog zu dem oben genannten Abkommen aus Deutschland, wenn ja,

a.    mit welchen Staaten?

b.    zu welchen Bedingungen? (Bitte um Gliederung nach Staaten und Bedingungen)

 

2.    Wie viele anspruchsberechtigte Angehörige von ausländischen Versicherten waren in den Jahren 2010 bis 2015 in den einzelnen Krankenversicherungsträgern mitversichert? (Bitte um Auflistung nach Versicherungsträgern und Verwandschaftsgrad)

 

3.    Wie hoch sind die Versicherungsleistungen der Krankenkassen, die für die unter Frage 2 genannten Angehörige von ausländischen Versicherten in den Jahren 2010 bis 2015 erbracht wurden? (Bitte um Auflistung nach Versicherungsträgern)

 

4.    Wie lautet die genaue Definition für „gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich“ und

a.    welche Bedingungen sind daran geknüpft?

b.    wie wird die Einhaltung solcher Bedingungen überprüft?

c.    welche Sanktionen gibt es für die Nichteinhaltung der Bedingungen?

d.    wie oft wurden in den Jahren 2010 bis 2015 von den einzelnen Krankenversicherungsträgern Sanktionen gesetzt?

 

 

 



[1] Quelle: http://www.epochtimes.de/gesundheit/deutsche-krankenkassen-zahlen-fuer-tuerkische-angehoerige-in-der-tuerkei-mit-a1282201.html (Stand: 23.8.2016)

[2] Quelle: https://www.sozialversicherung.at/portal27/esvportal/content?contentid=10007.684204&viewmode=content (Stand: 23.8.2016)