10133/J XXV. GP

Eingelangt am 07.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend Ist Österreich für die Nutzung von EU Entwicklungsgelder für militärische Zwecke?

BEGRÜNDUNG

 

Die Nutzung von EU Entwicklungsgeldern für militärische Zwecke war bis dato nicht möglich. Das will die EU Kommission nun ändern. Angespornt wurde die EU Kommission durch ein Schreiben der zehn EU Mitgliedsländer Deutschland, Belgien, Tschechien, Finnland, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien vom April 2016, die die EU Kommission aufforderten, die dazu nötigen rechtlichen Schritte in die Wege zu leiten.

So hat die EU Kommission dem Europäischen Parlament sowie dem Rat der Europäischen Union im Juli 2016 einen Vorschlag vorgelegt,  das sogenannte Instrument für Stabilität und Frieden (ISP) so zu ändern, dass die dafür zur Verfügung stehenden Mittel künftig auch für militärische Zwecke ausgegeben werden können.

Voraussetzung sei das vorangestellte Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Länder, in denen Stabilität, Sicherheit und Entwicklung nicht mehr von zivilen Kräften gewährleistet werden können, bzw. in denen die Staatsorgane nicht mehr funktionieren und die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten somit nicht mehr durch den Staat garantiert ist, könnten so direkt Zugang zu Geldern für ihre Militärs bekommen. Die Hilfe soll zwar nicht für die Beschaffung von Waffen und Munition, für laufende militärische Ausgaben oder für eine Kampfausbildung von Streitkräften verwendet werden. Die Finanzierung einer Militärbasis wäre jedoch bereits möglich, sowie Grenzschutzmaßnahmen, die Ländern wie Libyen, Niger oder Mali helfen sollen, Flüchtlinge daran zu hindern, nach Europa zu kommen. Das würde alles unter die breit aufgestellte Kategorie „Bereitstellung von Programmen für den Kapazitätsaufbau von Förderung von Sicherheit und Entwicklung, Bereitstellung von Ausrüstung, Verbesserung von Infrastruktur und Erbringung anderer Dienstleistungen“ fallen.


Das selbst in Auftrag gegebene Rechtsgutachten der EU Kommission, aber auch Rechtsexperten des Rates sowie der Europäischen Kommission weisen darauf hin, dass das von der EU Kommission geplante Vorhaben rechtlich illegal und nicht mit dem EU Primärrecht vereinbar ist.

Die wichtigsten Artikel dazu sind

- Artikel 41(2) TEU mit Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik: Ausgaben für militärische oder verteidigungspolitische Aktivitäten dürfen nicht aus dem EU-Haushalt erfolgen [

- Artikel 208(1) TFEU zu Entwicklungszusammenarbeit: EZA soll der Armutsreduktion dienen [und nicht Sicherheit, Migration, ....]

 

Am Montag, den 12. September 2016 soll ein informelles Entwicklungsministertreffen stattfinden, in dem der neue EU Kommissionsvorschlag besprochen wird.

Die österreichische Regierung muss sich hier klar positionieren und alles daran setzen, den Vorschlag der EU Kommission abzuwehren. Die Finanzierung des Militärs darf nicht Teil der Entwicklungszusammenarbeit der EU werden. Sicherheitspolitik und Entwicklungshilfe sind klar getrennte Bereiche und dürfen nicht vermischt werden. Sonst droht nicht nur eine Zweckentfremdung von Entwicklungshilfe, sondern auch die Konsequenz einer Stärkung repressiver Regime durch direkte finanzielle Unterstützung durch die EU.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Position nimmt Österreich bezüglich des Vorschlags der EU Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 230/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2014 zur Schaffung eines Instruments, das zu Stabilität und Frieden beiträgt ein?

 

2)    Wird sich die österreichische Regierung klar gegen eine Vermischung von Entwicklungshilfe und Sicherheitspolitik aussprechen? Wenn nein, mit der Bitte um Begründung.

 

3)    Was wird die österreichische Regierung unternehmen, um sicherzustellen, dass es zu keiner Vermischung von Entwicklungshilfe und Sicherheitspolitik kommt?


4)    Gibt es ein Rechtsexpertengutachten des BMEIA bezüglich des angesprochenen EU Kommissionsvorschlages? Wenn ja, mit der Bitte um Darlegung der Einschätzung des angesprochenen Vorschlages. Wenn nein, wird ein Gutachten in Auftrag gegeben?

 

5)    Das Dreijahresprogramm sieht nicht explizit EZA-Hilfe für Afghanistan und Irak vor. Wie begründet das BMEIA, dass die Aufstockung der EZA-Mittel um jährlich 15,5 Millionen Euro insbesondere für Nicht-Schwerpunktländer der OEZA wie Irak und Afghanistan verwendet werden soll?

 

6)    Welche friedenspolitischen Maßnahmen setzt das BMEIA neben entwicklungspolitischen Aktivitäten in Ländern, die sich derzeit in einem bewaffneten Konflikt bzw. im Krieg befinden, wie Afghanistan, Irak und Syrien?

 

7)    In welche konkreten Aktions-, und Arbeitsbereiche der OEZA wird die versprochene Erhöhung der EZA Gelder von jährlich 15,5 Millionen Euro verteilt werden?

 

8)    Welche konkreten Projekte in welchen Ländern sollen mit den zusätzlichen 15,5 Millionen Euro im Jahr 2017 in den Bereichen Migration und Entwicklung gefördert werden? Mit der Bitte um genaue Auflistung der Projekte.

 

9)    Welche Schwerpunkte  des Dreijahresprogrammes der österreichischen Entwicklungspolitik 2016-2018 decken diese Projekte ab? Welche konkreten Ziele des Dreijahresprogrammes sollen durch diese Projekte erreicht werden?