10135/J XXV. GP

Eingelangt am 07.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend Regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme von Leistungen der AUVA

 

Wie schon die Anfragebeantwortung 8683/AB XXV.GP der Anfrage 9060/J XXV.GP gezeigt hat, gibt es regional höchst unterschiedliche Leistungsunterschiede der AUVA. Offen bleibt weiterhin die Frage, ob die Struktur der AUVA dem Anspruch einer versichertennahen Betreuung vor Ort gerecht werden kann und die Versicherten in allen Bundesländern in einem vergleichbaren Umfang die Leistungen der AUVA in Anspruch nehmen können, oder möglicherweise aufgrund der Struktur der AUVA in manchen Regionen Leistungen nicht oder weit unterdurchschnittlich in Anspruch genommen werden können, obwohl die Beiträge bundesweit gleich strukturiert sind. Es läge gegebenenfalls eine Nichteinhaltung des anzustrebenden Grundsatzes "gleiche Leistung für gleiche Beiträge" vor.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch waren die Einnahmen der AUVA aus Unfallversicherungsbeiträgen die für Versicherte entrichtet wurden jährlich seit 2005? (getrennt nach Herkunftsbundesland und Jahren, in Euro)

2.    Wie hoch waren die Ausgaben der AUVA für Rentenleistungen jährlich seit 2005? (getrennt nach Herkunftsbundesland der Empfänger und Jahren, in Euro)

3.    Wie hoch waren die Ausgaben der AUVA für Unfallheilbehandlungen jährlich seit 2005? (getrennt nach Herkunftsbundesland der Behandelten und Jahren, in Euro)

4.    Wie hoch waren die Ausgaben der AUVA für Rehabilitationen jährlich seit 2005? (getrennt nach Herkunftsbundesland der Behandelten und Jahren, in Euro)

5.    Wie hoch waren die Ausgaben der AUVA für Präventionsmaßnahmen jährlich seit 2005? (getrennt nach Herkunftsbundesland und Jahren, in Euro)