10137/J XXV. GP

Eingelangt am 08.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Inanspruchnahme des Pensionssplitting

 

Das freiwillige Pensionssplitting wird von Familien kaum in Anspruch genommen. Kein Wunder, stellt es doch eine völlige Fehlkonstruktion dar. Daran wird auch getroffene Vereinbarung des Pensions"gipfels" vom 29.02.2016 nichts ändern, wonach das freiwillige Pensionssplitting bis zum vollendeten 7., statt wie bisher bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, in Anspruch genommen werden kann. Die geplante zeitliche Ausweitung des Pensionssplittings stellt in dieser Form eine reine Herdprämie dar. Denn damit man das Pensionssplitting in Anspruch nehmen kann, darf ein Elternteil gar nicht arbeiten. Das betrifft weit überwiegend Frauen und setzt einen Anreiz für diese, bis zu sieben Jahre überhaupt nicht am Arbeitsmarkt zu partizipieren. Diese Konzeption rückt noch weiter weg davon, in Österreich erwerbstätigen Frauen zu helfen, sich eine Eigenpension zu erarbeiten, von der sie im Alter tatsächlich leben können.

Gleichzeitig besteht durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und die gegenwärtige Ausgestaltung des Pensionssplittings ein viel zu geringer Nutzen, weshalb es kaum in Anspruch genommen wird. Denn jener Elternteil, das vom Pensionssplitting profitiert - d.h. 50% der Pensionsbeiträge des Partners gutgeschrieben bekommt - ist auch jener, dass die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt. Dadurch hat der andere Elternteil, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, insbesondere im Falle eines niedrigen bis mittleren Einkommens, wesentlich stärkere Einbußen hinzunehmen, als jener, der sich um die Kinder kümmert.

Gerade diese Probleme führen einerseits dazu, dass das gegenwärtige Pensionssplitting weder sinnvoll noch zielführend ist, und andererseits dazu, dass es auch kaum in Anspruch genommen wird. Über das tatsächliche Ausmaß der Inanspruchnahme liegen aber nur in unzureichendem Umfang Daten vor.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie oft wurde seit der Einführung im Jahr 2005 das Pensionssplitting in Anspruch genommen? (jährlich seit 2005, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)


2.    In wie vielen Fällen gem. Frage 1 war der übertragende Elternteil weiblich? (jährlich seit 2005, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

3.    Welcher Anteil wurde jährlich an Teilgutschriften übertragen? (jährlich seit 2005, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern, in Prozent)

4.    Welche Summen wurden jährlich im Monatsdurchschnitt an Teilgutschriften übertragen? (jährlich seit 2005, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern, in Euro)

5.    In wie vielen Fällen gem. Frage 1 wurden Teilgutschriften für

a.    ein Kalenderjahr übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

b.    zwei Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

c.    drei Kalenderjahre übertragen? ( einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

d.    vier Kalenderjahre übertragen? (einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)

6.    Wie viele Personen denen eine Teilgutschrift übertragen wurde, waren in den jeweiligen Kalenderjahren, in denen eine Teilgutschrift übertragen wurde, neben ihrer Teilversicherung nach § 8 Abs. 1 Z 2 lit. g ASVG oder nach § 3 Abs. 3 Z 4 GSVG oder nach § 4a Z 4 BSVG, auch aufgrund einer Erwerbstätigkeit versichert? (jährlich seit 2005, einzeln nach Pensionsversicherungsträger, einzeln nach Bundesländern)