10141/J XXV. GP

Eingelangt am 12.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend zwei qualvoll verendete Hunde in Wien-Liesing

 

 

Am 26.6.2016 war in der online-Ausgabe der Tageszeitung „Der Standard“ http://mobil.derstandard.at/2000039847629/WienZwei-Hunde-verendeten-bei-35-Grad-in-Auto-in folgendes zu lesen:

„Zwei Hunde bei 35 Grad in Auto in Wien verendet

Passantin informierte Polizei, die die Tiere nur noch tot bergen konnte

Wien – Zwei Hunde konnten am Samstag von der Polizei in einem in der Gebirgsgasse im Wiener Bezirk Liesing abgestellten Auto nur mehr tot geborgen werden. Eine Passantin verständigte die Exekutive gegen 17.50 Uhr, nachdem sie die im Pkw eingeschlossenen Tiere bei einem Spaziergang entdeckt hatte.

Die Beamten klopften laut Aussendung an die Fahrzeugscheiben und hofften auf eine Reaktion der bereits regungslosen Tiere. Als diese ausblieb, schlugen sie eine der Seitenscheiben des Fahrzeugs mit einem Wagenkreuz ein. Die beiden Hunde waren jedoch bei Außentemperaturen um die 35 Grad Celsius bereits qualvoll in dem geschlossenen Fahrzeug verendet. Gegen den Besitzer wurde eine Anzeige wegen Tierquälerei erstattet.“

 

Bei den Haltern der verendeten Hunde handelt es sich um ein Ehepaar. Die Frau ist Helga Widder, ehemals Bezirksrätin der Grünen in Wien-Meidling. Besonders schwer wiegt der Umstand, dass Frau Helga Widder Geschäftsführerin beim Verein Tiere als Therapie – TAT der Veterinärmedizinische Universität Wien ist (siehe http://www.tierealstherapie.at/kontakt/).

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wurden bereits Ermittlungen gegen die Hundehalter bzw. gegen die Hundehalterin, Frau Helga Widder, eingeleitet?


2.    Wenn ja, wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren Handlungen wird oder wurde hauptsächlich ermittelt?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wenn ja, wann wird mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen sein?

5.    Ist die Staatsanwaltschaft nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion) vorgegangen?

6.    Hat die Staatsanwaltschaft gegen Frau Helga Widder Anklage erhoben?

7.    Wenn ja, wie endete das Strafverfahren?