10142/J XXV. GP

Eingelangt am 12.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Lintl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Ermittlungen betreffend Südwindmagazin

 

In der Anfrage „Südwindmagazin - Anleitung zur Verhinderung gesetzeskonformer Abschiebungen → aus Steuergeld geförderte Anstiftung bzw. Anleitung zur Begehung einer Straftat!“ (5430/J) der Abgeordneten Dr. Jessi Lintl lautet die Frage 6:

„Wenn nein, werden Sie rechtliche Schritte gegen den/die Verantwortlichen auf Seiten der ADA (Austrian Development Agency) für die Freigabe von Fördermitteln bzw. Förderung des Südwindmagazins, im Zusammenhang mit der abgedruckten „Abschiebungsgrafik“ in der Ausgabe Nr. 6/Juni 2015 auf Seite 45, einleiten?“

 

In der Anfragebeantwortung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres (5294/AB) erklärt dieser: „Eine Sachverhaltsdarstellung ist an die Justizbehörden ergangen...“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

1.     Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen das Südwindmagazin bzw. die Verantwortlichen eingeleitet?

2.     Wenn ja, wann genau?

3.     Wenn ja, in welchem konkreten Stand befindet sich das Ermittlungsverfahren zu dem oben angeführten Sachverhalt?

4.     Wenn ja, gegen wie viele Personen wird aktuell ermittelt?

5.     Wenn ja, wegen des Verdachts der Begehung welcher strafbaren Handlungen wird oder wurde hauptsächlich ermittelt?

6.     Wenn ja, wann wurde dieses abgeschlossen?

7.     Hinsichtlich wie vieler Täter ist die Staatsanwaltschaft nach dem 11. Hauptstück der StPO (Diversion) vorgegangen?

8.     Wurde ein Strafverfahren gegen das Südwindmagazin bzw. die Verantwortlichen eingeleitet?

9.     Wenn ja, wann genau?

10.  Wann ja, wie endete das Strafverfahren?