10164/J XXV. GP

Eingelangt am 13.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sepp Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umsatzsteuerlücke

 

Bereits bei der Bekanntgabe zur Steuerreform 2015 war die Skepsis unter Experten_innen zur Gegenfinanzierung über Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sehr groß.

Diese Maßnahmen sahen folgende Schritte vor:

·        1 Mrd. Euro soll die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bringen.

·        Weitere 700 Mio. Euro sind infolge der Aufhebung des Bankgeheimnisses geplant.

·        Von sonstigen Maßnahmen gegen den Steuerbetrug wie der Aufdeckung von Scheinfirmen erwartet sich die Finanz 200 Mio. Euro.

Die Grundlage für die Rechnung des Finanzministeriums war die Prämisse, dass es in Österreich eine Umsatzsteuerlücke von ca. 2,8 Mrd. Euro gibt, wie eine Studie berechnete. Scheinbar entspricht diese Zahl auch jener welche der EU-Kommission von seiten des Finanzministeriums zugespielt wurden. Die Presse geht in der Sonntagsausgabe (11.09.2016) allerdings davon aus, dass der Fiskus diese Rechnung nicht überprüfte bzw. hinterfragte. und rechnet vor, dass der Staat auf 1,3 Mrd. Euro verzichtet. Wenn man diese Zahlen Vertrauen schenken kann, ist die Umsatzsteuerlücke nur noch 1,5 Mrd. Euro groß. Der Unterschied liegt wohl beim, sogenannten, stillen Finanzausgleich. Dieser entsteht wenn der Endverbrauch eines Gutes oder einer Leistung teils oder ganz Umsatzsteuerbefreit ist, die Vorleistungen jedoch Vorsteuerabzugsberechtigt sind. Vorwiegend kommt es zu einem stillen Finanzausgleich wenn Länder bei ihren Tätigkeiten (zum Beispiel für sozialen Wohnbau) keine oder kaum Umsatzsteuern abführen müssen (zB 10%), die Vorleistungen der Unternehmen aber zur vollen Vorsteuerabzugsberechtigung ermächtigen.

Es ist daher fraglich wie hoch die tatsächliche Umsatzsteuerlücke ist, wenn man den stillen Finanzausgleich abzieht. Es entsteht also der Verdacht, dass SPÖ & ÖVP den stillen Finanzausgleich als Steuerbetrug kategorisiert haben, sodass das Potential von Gegenfinanzierungsmaßnahmen deutlich überschätzt wurde. Zugleich wurden aber Gegenfinanzierungsmaßnahmen, die ausschließlich die Unternehmer_innen betreffen, gerechtfertigt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Methode wendet die Europäische Kommission (TAXUD Dir C 4) an um die Umsatzsteuerlücke zu ermitteln, vor allem wie sind die Anpassungen (Adjustments) zu verstehen.

2.    Hat die Kommission die systemischen Unterschiede wie beim (sozialen) Wohnbau, der zu einem Netto Vorsteuerüberhang von zumindest 1.5 Mrd. führt, berücksichtigt?

3.    Bitte um Offenlegung und Erläuterung der für die Berechnung zu Grunde gelegten Zahlen, die Methoden der Ermittlung und die vollständige Offenlegung der „Anpassungen“ für Österreich.

4.    Wurden die Nachläufe aus der Einschränkung der Option auf die Steuerpflicht bei den Einnahmen aus der Liegenschaftsvermietung für das Jahr 2014 berücksichtigt, die wir mit mindestens 200 Mio. schätzen?

a.    Wenn ja, in welche Höhe?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wie hoch sind die Einnahmen, die durch die in der Steuerreform beschlossenen Gegenfinanzierungsmaßnahmen bisher? (Bitte um Auflistung der einzelnen Maßnahmen und deren Einnahmen)

a.    Wie hoch schätzen sie diese Einnahmen bis Jahresende ein?