10165/J XXV. GP
Eingelangt am 13.09.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Ausgaben für Auskünfte über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Vorratsdaten und Nachrichtenüberwachung im Jahr 2015
Im Bericht über die Tätigkeiten der Strafjustiz als Teil des jährlichen Sicherheitsberichts des BMJ und des BMI iSd. § 91 Abs. 1 SPG wird auf Seite 2016 festgehalten, dass die Ausgaben des BMJ für Auskünfte über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Vorratsdaten und Nachrichtenüberwachung im Jahr 2015 € 13,35 Mio betrugen. Im Jahr 2013 betrugen diese Ausgaben noch € 12,35 Mio.
Dem steht eine Verringerung der Anzahl an Bewilligungen von entsprechenden Ermittlungsmaßnahmen von gesamt 8.846 im Jahr 2014 um 647 auf gesamt 8.251 im Jahr 2015 gegenüber.
Sohin stellt sich für uns die Frage, worin der Ausgabenanstieg begründet liegt.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Anfrage:
1. Woraus ergibt sich der Anstieg der Ausgaben des BMJ für Auskünfte über Daten einer Nachrichtenübermittlung, Vorratsdaten und Nachrichtenüberwachung im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 um € 1 Mio bei gleichzeitiger Rückläufigkeit der diese Ausgaben verursachenden Ermittlungsmaßnahmen?