10168/J XXV. GP

Eingelangt am 13.09.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Gerhard Schmid und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend politisch korrekte Berichterstattung

Finanzminister Schelling äußerte sich in einer Wortmeldung im Rahmen einer Nationalratssitzung dahingehend, dass die „Österreichische Bevölkerung ein Recht auf Wahrheit habe, Wahrheit im wahrsten Sinne des Wortes. “

Nun wird bekannt, dass die Presseförderung von bisher 8,5 Mio Euro auf 35 Mio Euro pro Jahr angehoben werden soll. Gegenleistung für diese nicht unerhebliche Aufstockung ist die Forderung nach „politisch korrekter Berichterstattung“. Verstöße gegen diese „politisch korrekte Berichterstattung“ könnten mit einem Entzug öffentlicher Inserate geahndet werden, was letztendlich der Österreichische Presserat entscheiden soll.

Wurde die hochgelobte Steuerreform - deren Ergebnis sich für den Steuerzahler als Belastungspaket darstellt - durch eine notwendige Gegenfinanzierung durch zahlreiche Neu- und Mehrbelastungen verwirklicht, so ist auch die Anhebung der Presseförderung mittels einer Gegenfinanzierung sicherzustellen.

Diese Sicherstellung soll - soweit derzeit bekannt - über eine weitere/höhere Rundfunk-Gebühr erfolgen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien folgende

Anfrage

1.    Was haben Medien und somit auch die Bevölkerung unter „politisch korrekter Berichterstattung“ zu verstehen?

2.     Ist diese Einflussnahme der ÖVP-SPÖ-Bundesregierung mit der Medien- bzw. Pressefreiheit vereinbar?

3.    Wenn ja, inwiefern?

4.     Mit welcher Begründung wird eine umfassende Berichterstattung beschnitten und somit die Wahrheit verschwiegen?

5.     Hat die österreichische Bevölkerung kein Recht auf Wahrheit und unabhängige Berichterstettung?

6.    Wie nennt man politische Systeme, welche eine Einheitsmeinung vorgeben und Zuwiderhandeln strafen, bzw. ahnden?

7.    Wie ist es zu begründen, dass Nationalitäten von Tätern in den Medien nicht mehr genannt werden dürfen?

8.    Wie soll die Erhöhung der Presseförderung gegenfinanziert werden?

9.    Mit welcher Begründung ist die Erhöhung der Presseförderung auf jährlich 35 Mio Euro zu rechtfertigen?

10.  Die Meinungsbildung der Bevölkerung über politisch gesteuerte Medien ist als mit der Demokratie unvereinbar schärfstens abzulehnen. Mit welcher Begründung soll dies trotzdem erfolgen?