10171/J XXV. GP

Eingelangt am 13.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Rechtswidrige und umweltgefährdende Asphaltentsorgung“ 

 

Ausbauasphalt (auch Fräs- oder Bruchasphalt) gilt als Abfall, seine Wiederverwertung wird durch eine Reihe von Regelungen und Vorschriften wie u.a. dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem Altlastensanierungsgesetz, verschiedenen Normen und der Recycling-Baustoffverordnung bestimmt und ist mit Kosten verbunden. Eine Wiederverwendung von altem Asphalt ist unter Auflagen möglich, unter anderem ist ein Unbedenklichkeitsnachweis des Asphaltbruchs zu erbringen. Unbehandelt wäre er toxisch, es könnten verschiedene Giftstoffe wie u.a. Dioxine oder Asbest in die Erde bzw. ins Grundwasser gelangen. Wird er im Vorfeld behandelt, kann er im Straßenbau wiederverwendet werden.

Laut einem Bericht der Tageszeitung Österreich scheint es in diesem Bereich erheblichen Missbrauch zu geben, den es zu hinterfragen gilt:

"Österreich" vom 11.09.2016                                  Seite 82

Ressort: Oberösterreich

 

L. Eckhardt

 

Oberösterreich

 

Ex-Polier deckt Umweltskandal auf

 

Mitarbeiter packte aus und verlor Job

 

Asphalt-Schollen wurden illegal in Erde vergraben

 

Der ehemalige Straßenbauer und Weltmeister vergrub giftige Asphalt-Schollen.

 

Vöcklabruck. Vor 23 Jahren trat hermann haberl (56), den Fachkundige als zweifachen Weltmeister im bogenschießen kennen, in die Dienste des Landes oberösterreich. Als Polier hatte er die Aufsicht über mehrere Arbeitsgruppen im straßenbau quer durch das Land.

 

Die Vorgehensweise bei der entsorgung des Altasphalts bereitete haberl sorgen -es gab kein Konzept. im Auftrag der straßenmeisterei sollte der heute 56-Jährige unbehandelte Asphalt-schollen einfach in der erde vergraben. seit Jahrzehnten soll das schon so gehandhabt worden sein.

 

Selbstanzeige erstattet und Bagger geholt

 

Als er begann, sich über die Auswirkungen zu informieren und Umweltbedenken äußerte, verlor haberl seinen Job. im Jänner 2012 erstattete der Mann selbstanzeige bei der staatsanwaltschaft Linz (Interview rechts). Die oö Landesregierung gab im März 2012 ein Gutachten in Auftrag, das zu seinem Gerichtsprozess im Juni 2015 erschien und österreich vorliegt.

Darin steht, dass die "recyclingrichtlinien eingehalten" wurden. seither ist das Verfahren eingestellt. haberl wollte das nicht glauben und arrangierte einen bagger, um an der stelle im bezirk Vöcklabruck, wo die Gutachter die Probe entnommen haben, selbst nachzugraben. Nach einem Meter stieß er auf Asphaltklumpen in der Größe einer Wassermelone. haberl dokumentierte den beunruhigenden Fund. Alleine in diesem Gebiet sollen 2.000 tonnen Asphalt vergraben sein.

 

 

Giftiger Asphalt: Hermann Haberl grub die großen Brocken aus.

 

Es stellt sich die Frage, wie weit die illegale Verwendung von unbehandelten Bruchasphalt System geworden ist und welche Schäden dies an der Umwelt verursachen kann bzw. schon verursacht hat.

Vor allem aber sind die Mängel und Schwachstellen des Kontrollsystems durch alle föderalen Instanzen zu klären, um allenfalls gesetzliche Adaptionen vornehmen zu können, bevor durch restlose Aufklärung die Verantwortlichkeiten geklärt werden und dementsprechende Konsequenzen folgen müssen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.    Ist Ihnen die Problematik rund um die illegale Wiederverwendung von unbehandeltem Ausbauasphalt bekannt?

a)    Wenn ja, wie viele konkrete Fälle sind Ihnen bekannt und um welche handelt es sich?

b)    Wenn ja, sehen Sie Handlungsbedarf?

c)    Wenn ja, welche Maßnahmen haben Sie diesbezüglich bereits gesetzt?

2.    Haben Sie Kenntnis über den oben angeführten Fall aus Oberösterreich?

a)    Wenn ja, seit wann und durch wen?

3.    Werden Sie sich für eine Untersuchung der jeweiligen Fälle einsetzten und etwaige Auswirkungen bzw. Umweltschäden prüfen?

4.    Welche Rolle wird Ihr Ressort bei der Aufklärung dieser Vorfälle einnehmen?

5.    Welche Kontrollaufgaben (bundesrechtlich übertragener Wirkungsbereich) hat Ihr Ressort?

6.    Werden Sie eine nähere Untersuchung der Situation betreffend illegale Wiederverwendung von Bruchasphalt im Straßenbau etwa durch das Umweltbundesamt veranlassen?