10174/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Ausstieg aus der Bleimunition

BEGRÜNDUNG

 

Blei vergiftet die Umwelt, gelangt in die Nahrung der Wildtiere, belastet die Böden und das Wildbret. Obwohl bleifreie Büchsenmunition seit über 15 Jahren im Handel ist, hat sich die Verwendung dieser Geschoße in der Praxis bis heute nicht flächendeckend durchgesetzt. Bereits 2014 kam es zu einem Beschluss aller Landes-Umweltreferenten für einen verbindlichen Ausstieg aus der Bleimunition. Das ist keine freiwillige Vereinbarung, sondern eine verbindliche gesetzliche Verankerung.

Im Morgenjournal vom 21.6.2014 ist zu hören:

Das Umweltministerium will jetzt rasch mit den Jägern eine freiwillige Vereinbarung vorbereiten, sagt der zuständige Sektionsleiter Christian Holzer. Er ist mit Übergangsfristen vorsichtig - versuchen die Jäger doch schon, Minister Rupprechter auf die fünf Jahre festzunageln. "Es hat eine sehr offene Aussprache mit dem Minister gegeben, der großes Verständnis für die Notwendigkeit dieses Zeithorizontes gezeigt hat", sagt etwa der Kärntner Landesjägermeister Gorton.

Für Sektionsleiter Holzer sind fünf Jahre "jedenfalls ausreichend". Aber: "Vielleicht können wir zumindest in Teilbereichen gemeinsam mit der Jägerschaft rascher zu einer Umstellung kommen, die sicher im Sinne des Umweltschutzes wäre."

Mit Freiwilligkeit allein sei es jedenfalls nicht getan, betont Christian Holzer. Gesetzliche Regelungen beziehungsweise Verordnungen stünden nach wie vor im Raum. Und zwar auch für Bleischrot, das die Jäger weiter ausnehmen wollen - obwohl es für die Wasservogel-Jagd schon seit zwei Jahren verboten ist und Ersatz da sein muss.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Bis wann wollen Sie den Beschluss der LandesumweltreferentInnen, für einen verbindlichen Ausstieg aus der Bleimunition, umsetzen?

 

2)    Was wird in der Zwischenzeit von Seiten des Ministeriums getan, um den Einsatz von Bleimunition zu verringern?

 

 

3)    Stehen gesetzliche Regelungen beziehungsweise Verordnungen nach wie vor im Raum, wie es Sektionschef Holzer bereits 2014 formuliert hat?

 

a.    Wenn ja, welche konkreten gesetzlichen Regelungen bzw. Verordnungen?

b.    Wenn ja, bis wann werden diese in Begutachtung geschickt?

c.    Wenn nein, welche anderen verbindlichen Regelungen wird das BMLFUW veranlassen, um den Ausstieg aus Bleimunition umzusetzen?