10175/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend österreichischer Anteil an den Apple Milliarden

BEGRÜNDUNG

 

Am 30. August 2016 veröffentlichte die EU-Kommission eine aufsehenerregende Entscheidung, wonach der Apple Konzern rund 13 Milliarden Euro an Steuern in Irland nachzahlen müsste, da durch die Steuersonderabsprachen zwischen den irischen Finanzbehörden und Apple eine unzulässige Beihilfe vorgelegen sei.

In der Pressemittelung der Kommission[1] findet sich zudem eine für die österreichischen SteuerzahlerInnen höchst interessante Passage:

 

„Sollten andere Länder von Apple höhere Steuern auf die von Apple Sales International und Apple Operations Europe in diesem Zeitraum erwirtschafteten Gewinne verlangen, so würde dies den Betrag an ungezahlten Steuern, den Irland zurückfordern muss, verringern. Dies könnte der Fall sein, wenn die jeweiligen Länder angesichts der durch die Untersuchung der Kommission bekannt gewordenen Informationen die Auffassung vertreten, dass wirtschaftliche Risiken, Verkäufe und andere Tätigkeiten von Apple in ihrem Land hätten erfasst werden sollen. Die steuerpflichtigen Gewinne von Apple Sales International in Irland wären geringer, wenn ein Teil der Gewinne statt in Irland in anderen Ländern verbucht und besteuert würde.“

 

Der österreichische Finanzminister müsste daher umgehend dafür Sorge tragen, von der EU Kommission alle erforderlichen Informationen und Unterlagen einzuholen, um zu überprüfen, ob in Österreich vollumfänglich Köperschaftsteuer abgeführt wurde.

Daran bestehen zumindest Zweifel: aus den im Firmenbuch veröffentlichten Bilanzen der in Wien ansässigen Apple GmbH ergibt sich, dass diese jährlich rund 2 Mio Euro Bilanzgewinn erzielte. Nähere Details über verrechnete Umsätze sind mangels Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung einer „Kleinen GmbH“ nicht bekannt. Allerdings bedeutet alleine schon diese Einstufung als „Kleine GmbH“, dass weniger als 10 Mio Euro Umsatz erzielt werden. (§221 UGB).

Demgegenüber kam etwa das „1001 Magazin“[2] zu einer Umsatzschätzung von Apple in Österreich von rund 170 Millionen Euro!

Da im Finanzverfahren höchstens für 10 Jahre Steuernachzahlungen gefordert werden können, besteht der Verdacht, dass weit über 1 Milliarde Euro an österreichischem Umsatz und daraus erzielten Gewinnen nicht hier  der Körperschaftssteuer unterworfen wurden, sondern über das irische Steuerschlupfloch der Besteuerung entzogen worden sind.

Anders als in Österreich sind die italienischen Finanzbehörden hier bereits vor Jahren aktiv geworden und haben intensive Untersuchungen gegenüber Apple eingeleitet. Die Steuerbehörden vertraten den Standpunkt, dass es sich bei Apple Italia nicht wie behauptet bloß um eine Marketinggesellschaft handelte, die Verkaufssupport anbot, sondern als eigenständiges Unternehmen gegenüber dem italienischen Einzelhandel und den Telekomunternehmen selbst Vertragskonditionen bestimmen konnte. Letztlich kam es zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 318 Millionen Euro.

Eine ähnliche Sachlage wurde seitens der Grünen bereits auf einer Pressekonferenz am 10. August 2016 hinsichtlich des Google-Konzerns aufgezeigt.

Auch in diesem Fall haben andere EU-Staaten wie Großbritannien, Frankreich und Spanien bereits erfolgreich hunderte Millionen Euro an Steuernachzahlungen eingebracht oder sind gerade dabei, entsprechende Verfahren zu führen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Haben Sie bereits der EU-Kommission die Übermittlung der Österreich betreffenden Informationen zu den Geschäftspraktiken und Umsätzen des Apple-Konzerns angefordert, wie dies von Kommissarin Vestager in der Pressekonferenz am 30. August 2016 angeregt wurde?

2)    Falls nein: wieso nicht?

3)    Falls ja: wann?

4)    Ist Ihnen die Höhe der durch den Apple Konzern in Österreich insgesamt erzielten jährlichen Umsätze bekannt?

5)    Falls ja: wie hoch waren diese Umsätze in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils?

6)    Was werden Sie unternehmen um zu überprüfen, ob bzw. inwieweit die Umsätze des Apple-Konzerns in Österreich, welche in der Branche auf rund 170 Mio Euro jährlich geschätzt werden, sowie die daraus erzielten Gewinne in Österreich der Körperschaftsteuer unterliegen?

7)    Ist es zutreffend, dass die gegenüber dem zuständigen Finanzamt gemeldeten Umsätze der Apple GmbH mit Sitz in Wien weniger als 10 Mio Euro betrugen?

8)    Ist nach den bei den Finanzbehörden vorliegenden Informationen die Einstufung der Apple GmbH als „kleine GmbH“ iSd § 221 UGB zutreffend?

9)    Wie hoch waren die seitens der Apple GmbH in Österreich der KöSt unterworfen Gewinne jeweils in den Jahren 2010 bis 2015?

10) Wie hoch waren die seitens der Apple GmbH in Österreich bezahlten Beiträge an KöSt jeweils in den Jahren 2010 bis 2015?

11) In welchen Jahren haben bisher Betriebsprüfungen bei der Apple GmbH stattgefunden?

12) In wie vielen Fällen führte dies zu Steuernachzahlungen und auf welche beliefen sich diese?

13) Wurde seit der Erklärung der EU Kommission am 30. August 2016 eine neuerliche Betriebsprüfung veranlasst bzw. bereits durchgeführt?

14) Haben Sie bereits mit den italienischen Finanz- bzw. Justizbehörden Kontakt aufgenommen, um Informationen über die in Italien gegen den Apple Konzern durchgeführten Finanz- bzw. Strafverfahren einzuholen?

15) Falls nein: wieso nicht, und wann werden Sie dies nachholen?

16) Welche Unterschiede bestehen zwischen der Rechts- und Sachlage, die zu einer Steuernachzahlung von 318 Millionen Euro durch Apple in Italien führte, und jener in Österreich?

17) Ist Ihnen die Höhe der durch den Google Konzern in Österreich insgesamt erzielten jährlichen Umsätze bekannt?

18) Falls ja: wie hoch waren diese Umsätze in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils?

19) Wie hoch waren die seitens der Google Austria GmbH in Österreich der KöSt unterworfen Gewinne jeweils in den Jahren 2010 bis 2015?

20) Wie hoch waren die seitens der Google Austria GmbH in Österreich bezahlten Beiträge an KöSt jeweils in den Jahren 2010 bis 2015?

21) In welchen Jahren haben bisher Betriebsprüfungen bei der Google Austria GmbH stattgefunden?

22) In wie vielen Fällen führte dies zu Steuernachzahlungen und auf welche beliefen sich diese?

23) Was werden Sie unternehmen um zu überprüfen, ob bzw. inwieweit die Umsätze des Google-Konzerns in Österreich, welche in der Branche auf rund 140 Mio Euro jährlich geschätzt werden, sowie die daraus erzielten Gewinne in Österreich der Körperschaftsteuer unterliegen?

24) Haben Sie bereits mit den britischen, französischen und spanischen Finanz- bzw. Justizbehörden Kontakt aufgenommen, um Informationen über die dort gegen den Google Konzern durchgeführten Finanz- bzw. Strafverfahren einzuholen?

25) Falls nein: wieso nicht, und wann werden Sie dies nachholen?

26) Welche Unterschiede bestehen zwischen der Rechts- und Sachlage, die zu einer Steuernachzahlung von 173 Millionen Euro durch Google in Großbritannien führte und jener in Österreich?

 



[1] https://ec.europa.eu/germany/news/irland-muss-bis-zu-13-milliarden-euro-steuern-von-apple-nachfordern_de

[2] http://www.top1001.at/firmen-a-z/firma/apple-gesellschaft-mbh/