10200/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten David Lasar

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Terrordrohungen gegen Hauptbahnhof und Flughafen Schwechat

 

Der Standard vom 04.08.2016 berichtete folgendes:

„Terrordrohungen gegen Polizei, Flughafen und Hauptbahnhof

Drohung kam von Mailadresse, über die schon mehrfach Drohungen versendet wurden. Der Hauptbahnhof wurde durchsucht. Die heimischen Sicherheitsbehörden haben Donnerstagfrüh per Mail konkrete Terrordrohungen gegen Polizeieinrichtungen erhalten. Das teilte das Innenministerium mit. Betroffen sind vor allem Polizeiinspektionen in mehreren Bundesländern. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Drohung aus jihadistischen Kreisen kommt. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) bereiten die Drohungen "Sorge", sie seien aber "kein Anlass zu Panik". Die Sicherheitsmaßnahmen seien gezielt verstärkt und Ermittlungen der Staatsschutzbehörden "unverzüglich" eingeleitet worden, erklärte der Ressortchef. Jedem Hinweis werde nun nachgegangen. "Klar ist aber, dass derzeit niemand derartige Ereignisse in Europa zur Gänze ausschließen kann", meinte der Innenminister weiter.

Durchsuchungen verliefen negativ

Die in der Drohmail mit mutmaßlich islamistischem Hintergrund bedrohten Objekte sind von der Polizei durchsucht worden. Wie das Innenministerium am Nachmittag in dem Kurznachrichtendienst Twitter bekanntgab, seien diese Durchsuchungen "negativ" verlaufen. Es gebe auch "keine bedenklichen Wahrnehmungen im Umfeld der Örtlichkeiten". Laut Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck kam die Drohung von einer "verdeckten Mailadresse", von der bereits mehrfach einschlägige Drohungen versandt worden sind. Der Unterschied: Diesmal wurden konkrete Ziele mit Adresse, Datum und Uhrzeit genannt. Die genannte spezifische Zeitspanne "ist inzwischen verstrichen", sagte Grundböck. Nicht zuletzt wegen der genannten Details ist für die Fahnder auch relativ klar, woher die Drohung kommt. Für genauere Angaben bezüglich der Urheberschaft ist es laut den Fahndern aber zu früh. Wien, Niederösterreich und Steiermark betroffen Betroffen sind konkret Einrichtungen in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Steiermark, bestätigte Grundböck Informationen der "Presse". Gegen mehrere Grazer Polizeiinspektionen seien Terrordrohungen eingegangen, teilte ein Sprecher der steirischen Landespolizeidirektion mit. Nähere Details könne man nicht nennen. Zum Schutz der Inspektionen seien erhöhte Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, sagte der Sprecher. Der Verfassungsschutz übernahm die Ermittlungen. Das Innenministerium betonte, es gebe keinen Anlass für Panikmache. Man müsse aber vorsichtig sein.


Warnung in Bezug auf Flughafen und Hauptbahnhof Nach den konkreten Terrordrohungen gegen mehrere Polizeistationen war auch der Wiener Hauptbahnhof Gegenstand einer Bombendrohung. Das bestätigt ein Sprecher der Polizei dem STANDARD. Die Drohung sei allerdings als "wenig ernstzunehmend" eingestuft worden. Der Bahnhof in Wien-Favoriten wurde daher nicht evakuiert, wie ein Sprecher der ÖBB mitteilte. Innenministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck bestätigte dies.

Auch gegen den Flughafen Wien sei eine Terrordrohung eingegangen, teilte Roland Scherscher vom Landesamt Verfassungsschutz (LV NÖ) mit. Es habe keine Evakuierung gegeben und auch zu keiner Zeit Gefahr bestanden. Die eingesetzten Polizeikräfte seien entsprechend sensibilisiert gewesen, sagte Scherscher. Die Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen wurden verstärkt.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Liegen für die kritische Infrastruktur,  wie der Wiener Hauptbahnhof aber auch der Flughafen Wien Schwechat, speziell abgestimmte Einsatzkonzepte im Falle von Terrorlagen auf?

2.    Wenn ja, wann kommen diese zur Anwendung?

3.    Wenn nein, wie regiert die Sicherheitsbehörde auf solche Bedrohungslagen?

4.    Wer entscheidet über Evakuierungsmaßnahmen dieser Objekte bzw. Sperre diverser Verkehrsmittel oder Verkehrswege im Bedrohungsfall?

5.    Ist die Errichtung eines Einsatzstabes vorgesehen?

6.    Wenn ja, wann wird dieser hochgefahren und wie setzt sich dieser zusammen?

7.    Wenn nein, wie werden die zu treffenden Maßnahmen koordiniert festgelegt?

8.    Wurde an diesen Örtlichkeiten Szenarien-Trainings mit Polizei, Rettungs- u. Hilfsdiensten durchgeführt?

9.    Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden aus den Übungen gezogen?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Was darf man darunter verstehen, wenn, wie im gegenständlichen Fall, Sicherheitsmaßnahmen am Flughafen verstärkt und die Polizeikräfte sensibilisiert werden, in einer Zeit, in der sowieso höchste Sicherheitsstufe für die genannten Objekte herrschen sollte?

12. Gibt es einen Erlass oder eine Dienstanweisung, wie mit Personen umgegangen werden soll, die im Verdacht stehen, im Öffentlichen Raum widerrechtlich Sprengstoff am Körper oder in einem Behältnis mit sich zu führen?

13. Wenn ja, sind alle Polizistinnen und Polizisten mit diesem Vorgehen vertraut?

14. Wenn nein, wie wird mit solchen Personen verfahren, damit das Gefahrenpotential sowohl für die einschreitenden Beamten wie auch für Unbeteiligte gering gehalten werden kann?

15. Wurden aus der gegenständlichen Bedrohungslage Erkenntnisse gewonnen, die zu einer Optimierung des Einsatzkonzeptes geführt haben?

16. Wenn ja, welche Erkenntnisse waren das?


17. Welche Maßnahmen stellen sicher, dass ausreichend Sicherheitskräfte der Exekutive in der gebotenen Zeit vor Ort sind, um eine terroristische oder sonstige akute Bedrohungslage zu beherrschen?

18. Gibt es einen Alarmplan, wie nicht im Dienst befindliche Kräfte der Polizei rasch in ihre Dienststellen einzurücken haben?

19. Wenn ja, wie erfolgt diese Alarmierung und in welchen Zeitrahmen?

20. Wenn nein, wie werden Polizeikräfte in den Dienst beordert?