10211/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend fragwürdige Vorgangsweisen der ÖBB im Umgang mit Schadensrentenbeziehern

 

Wie alle privaten und öffentlichen Institutionen unterliegt auch die österreichische Bundesbahn einem Spardruck und der Notwendigkeit der Überprüfung aller ihrer Ausgaben. Dabei bleibt nichts verschont, auch keine längst-jährigen rechtlichen Versorgungsverpflichtungen, wenn es vermuteter Weise leicht und gegen Schwache geht. Dies beweist auch ein derzeitiger Fall, welcher durch die österreichischen Gerichte geht. Trotz bisherigen Verlusten der ÖBB, wird weiterprozessiert.

 

Eine junge Frau mit einer sechs-wöchigen Tochter und einem 14 Monate alten Sohn, verliert Ende der 60er Jahre ihren Ehemann aufgrund eines Unfalls an einer Bahnschranke. Demnach wurde der Bahnschranken nach einem vorbeifahrenden Zug sofort geöffnet obwohl unmittelbar danach ein zweiter Zug kam. Es stellte sich heraus, dass der zuständige Schrankenwärter abwesend war und durch eine unbefugte Person ersetzt wurde. Trotz klar nachgewiesener Schuld der ÖBB, dauerte es rund drei Jahre bis es zu einem finanziellen Ausgleich mit der jungen Witwe kam. Sie lehnte eine angebotene Abfindung von einer Million Schilling ab und bestand auf einer lebenslange Schadensrente. Die Höhe der Schadensrente als Kompensation für den erlittenen Versorgungsausfall, wurde mit 30 Prozent des Nettoeinkommens des verunglückten Ehegatten vereinbart und monatlich kontiert. Im folgenden Jahr wurde die bezahlte Einkommensteuer auf die Schadensrente refundiert. Ähnlich wie bei einem Versorgungsausgleich in einer Scheidung, soll das Nettoversorgungsniveau erhalten bleiben. Das von ÖBB Vertretern beschlossene Berechnungsverfahren refundierte laut Betroffenem effektiv jedoch nur knapp mehr als die Hälfte der tatsächlich bezahlten Steuern. Bei Erreichung des fiktiven 65. Lebensjahres des verstorbenen Ehemannes, wurde die Bemessungsgrundlage der Schadensrente auf eine fiktive Witwenpension umgestellt. Jedoch wurde keine Anpassung der Schadensrente an steigende Preise oder Löhne vorgenommen. Die Bezahlung der Rente aber vor allem der jährlichen Refundierung der Steuer, war und ist von schleppender Durchführung gekennzeichnet und bedurfte bzw. bedarf einer regelmäßigen rechtlichen Unterstützung, da Zahlungen zumeist mit monatelanger Verspätung refundiert werden.

 

In einem Schreiben im Jahr 2012 teilte die ÖBB mit, dass die Schadensrente eingestellt wird. Laut Brief besteht seit dem fiktiven Todestag des verunfallten Ehemanns ein sechs-jähriger Rückforderungsanspruch gegenüber der Witwe und dies umfasse auch die bereits bezahlte Einkommensteuer seit dem Jahre 2009.

 

Folgende Gründe wurden daraufhin von der ÖBB aufgeführt:

 

Zu diesen Begründungen wurde seitens der Witwe mitgeteilt, dass es im Ausgleich keinerlei Hinweise auf das Eisenbahngesetz gibt. Des Weiteren gibt es keinen Hinweis, dass eine zeitlimitierte Auszahlung vorgesehen war. Die Kenntnis des Erlasses vom Jahre 2009 war nicht nur der Witwe sondern anscheinend auch bis 2012 der Rechtsabteilung der ÖBB nicht bekannt. Zudem gab es in der Folge widersprüchliche Auskünfte, ob eine behauptete Steuerfreiheit auch tatsächlich besteht. Es bedurfte laut Witwe einer formellen Rechtsauskunftsanfrage an das Finanzamt, damit die Frage der Steuerfreiheit positiv beantwortet werden konnte.

 

Von der Witwe wurde beim Bezirksgericht Klage eingereicht und hat im Wesentlichen in allen Bereichen Recht bekommen. Die ÖBB gibt jedoch nicht auf und ersucht nach jeder Entscheidung neue Argumente gegen die Witwe zu finden, um Ihre Verpflichtungen zu reduzieren.

 

Hier eine Synopsis der Ereignisse:

 

Es besteht daher, wie in diesem Fall ersichtlich, der Verdacht, dass die ÖBB ihre monatlichen Zahlungen reduzieren möchte, damit der Sparwillen vollends umgesetzt werden kann. Trotz bisherigen Verlusten auf allen rechtlichen Ebenen, macht man seitens der ÖBB weiter.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Ist dieser Fall Ihrem Ressort bekannt?
  2. Wenn ja, seit wann?
  3. Wenn ja, in welcher Form wurden Sie über diesen Fall informiert?
  4. Warum ging man seitens der ÖBB in Berufung und Revision, obwohl die Gerichtsurteile zugunsten der betroffenen Witwe gefällt wurden?
  5. Wie hoch sind die bisherigen Prozesskosten für die ÖBB in diesem Fall?
  6. Wird man seitens der ÖBB in dieser Causa weiterhin prozessieren, um eine Entscheidung zugunsten der ÖBB erreichen zu können?
  7. Wenn ja, warum?
  8. Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen?
  9. Gibt es in Österreich weitere ähnliche Fälle wie diesen, wonach Schadensrenten gegenüber Witwer oder Witwen gekürzt oder gänzlich gestrichen wurden?
  10. Wenn ja, wie viele derartige Fälle sind Ihrem Ressort demnach bekannt?
  11. Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen wurden die einzelnen Schadensrenten gestrichen?
  12. Wenn ja, in wie vielen Fällen hat man erfolgreich gegen die Schadensrente prozessiert?
  13. Wenn ja, in wie vielen Fällen fiel das Urteil zugunsten der Betroffenen aus?
  14. Gibt es in Österreich weitere ähnliche Fälle wie diesen, wonach es Einkommenssteuerrückforderungen gegenüber Witwer oder Witwen gibt?
  15. Wenn ja, wie viele derartige Fälle sind Ihrem Ressort demnach bekannt?
  16. Wenn ja, aus welchen konkreten Gründen wurden Rückforderungsansprüche gegenüber den Betroffenen gestellt?
  17. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurden die Rückforderungsansprüche erfolgreich prozessiert und eingehoben?
  18. Wenn ja, in wie vielen Fällen fiel das Urteil zugunsten der Betroffenen aus?
  19. Wie hoch sind die gesamten Prozesskosten für die ÖBB, welche aufgrund von Negativurteilen, Berufungen und Revisionen entstanden sind?