10216/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend ist Basiskonto für alle sozial gerecht?

 

Durch ein Basiskonto haben in Zukunft beispielsweise auch Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Für besonders sozial oder wirtschaftlich schutzbedürftige Verbraucher soll das Basiskonto maximal 40 Euro kosten, wer besonders schutzbedürftig ist soll hierbei vom Sozialministerium per Verordnung festgelegt werden.

 

Die Freiheitlichen sehen das „Basiskonto für alle“ sehr kritisch. Während Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) wie auch schon sein Vorgänger Rudolf Hundstorfer (SPÖ) gegenüber den österreichischen Konsumenten – etwa bei den hohen Bankspesen und Überziehungszinsen – in den letzten Jahren stets taube Ohren hatten und bisher keinerlei Aktivitäten gesetzt wurden, sollen nun für Randgruppen, die in das österreichische Sozialsystem einwandern, wie Scheinasylanten, Wirtschaftsflüchtlinge und Obdachlose, Initiativen in Sachen Basiskonto gesetzt werden.

 

Weiters seien der Vergleich 40-Euro-Konto und die Einhebung der Rundfunkgebühr schwer zu hinterfragen. Die Höhe der Bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt beispielsweise derzeit bei 837,76 EUR. Der Richtsatz für die Befreiung von der Rundfunkgebühr liegt mit 988,71 EU deutlich darüber. In diesen Zusammenhang erscheint die wirtschaftliche oder soziale Bedürftigkeit für ein Basiskonto jährlich nur 40 EUR statt 80 EUR bezahlen zu müssen, mehr als fraglich.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

1.    Womit rechtfertigen Sie den Anspruch auf ein ermäßigtes Basiskonto in Österreich für alle obdachlosen Personen innerhalb des EU-Raumes?

2.    Wann gilt eine Person in Österreich als sozial oder wirtschaftlich schutzbedürftig um den Erhalt eines „40 Euro Kontos“ zu rechtfertigen?

3.    Welche Nachweise müssen dem Kreditinstitut von den Personen jeweils erbracht werden, um ein solches Konto eröffnen zu können?

4.    Sehen Sie mittlerweile Handlungsbedarf hinsichtlich einer gesetzlichen Deckelung bzw. Senkung der hohen Bankspesen und Überziehungszinsen bei österreichischen Konsumenten?

5.    Falls nein, warum nicht?

6.    Inwiefern sehen Sie den Vergleich 40-Euro-Konto und die Einhebung der Rundfunkgebühr bzw. ist es gerechtfertigt, dass eine Person die Mindestsicherung bezieht, Rundfunkgebühren bezahlen muss während eine andere, auch sozial schutzbedürftige Person, ein Girokonto bekommt, wofür kaum Kosten anfallen?

7.    Wie bewerten Sie die administrative Herausforderung die im Zuge der (potentiell) Anspruchsberechtigten auf die Mitarbeiter in den jeweiligen Bankfilialen zukommen wird?