10223/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend familienfeindliches Bauprojekt der ARE-GmbH in Wien-Margareten

In einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Bauprojektwerber ARE-GmbH wird im Zusammenhang mit der Bebauung der Liegenschaft Geigergasse 5/1050 Wien u.a. folgendes ausgeführt:

„(....) Kinderspielplatz und Großkinderspielplatz

Die vorgesehenen Kinderspielplätze entsprechen nicht der Verordnung der Stadt Wien, sowie auch nicht der BO für Wien. Der 500 m2 große Kinderspielplatz ist nicht vorhanden. Weiters sollte der Kinderspielplatz aufgrund der Wohnungsanzahl von 106 Wohnungen 1.000 m2 groß sein und ein zusätzlicher Kinderspielraum errichtet werden, um der Zielsetzung des Flächenwidmungsplans, nämlich der Schaffung von Wohnqualität für Kinder und Jugendliche zu entsprechen und die subjektiv öffentlichen Nachbarrechte nicht zu verletzen (Emission, Gefahr, Lärm, etc)Weiters sind die Abstände der vorgeschriebenen Kinderspielplätze von den Fenstern der eigenen Liegenschaft, bzw. von der Nachbarhäuser nicht gegeben.“

Die ARE-GmbH ist eine 100 Prozent-Tochterfirma der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG). Am 10. September 2012 hat der BIG Konzern sämtliche marktfähigen Büro-, Wohn- und Entwicklungsliegenschaften ausgegliedert. Aufsichtsratsvorsitzende der BIG ist Christine Marek. Marek war vom 11. Jänner 2007 bis 26. November 2010 Staatssekretärin der ÖVP im Wirtschaftsministerium und dort für Familie und Jugend zuständig. Eigentümervertreter des Bundes in der BIG ist der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Reinhold Mitterlehner.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Familien und Jugend folgende 

 

 

Anfrage

  1. Wie beurteilen Sie als Familien- und Jugendministerin die Tatsache, dass offensichtlich eine mittelbare 100 Prozent-Tochterfirma des Bundes (ARE-GmbH), durch ein Bauprojekt eine Verletzung der Wohnqualität für Kinder und Jugendliche vornimmt?
  2. Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass in der Mutterfirma dieser Tochterfirma ihre mittelbare Vorgängerin Ex-Staatssekretärin Christine Marek als Aufsichtsratsvorsitzende Organwalter ist?
  3. Werden Sie vor dem Hintergrund der Fragen 1) und 2) auf die Verantwortungsträger der BIG bzw. der ARE-GmbH, d.h. den Eigentümervertreter und die Aufsichtsratsvorsitzende einwirken, um hier eine Verbesserung im Bereich des Kinderspielplatzangebots zu erreichen?