10226/J XXV. GP

Eingelangt am 14.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Sponsoring einer "Promo"- Seite in der Tageszeitung "heute"

 

 

In der Tageszeitung "heute" vom 28. Juli 2016 finden sich auf insgesamt drei Seiten, die redaktionell gestaltet sind unter dem Titel „Menschen von heute die Österreich neu machen-We Start UP“ Interviews mit dem Bundeskanzler Christian Kern über eine ganze Seite, sowie eine halbe Seite mit Vizekanzler, Bundesminister für Reinhold  Mitterlehner. Eine weitere halbe Seite des „Beitrages“ nimmt ein Inserat des AMS ein.

 

In der "Sponsorenleiste" direkt unterhalb der Überschrift ist zu lesen: „Powerd by“ gleich daneben befinden sich die Logos der Tageszeitung "heute", des BM für Wissenschaft, der ÖBB , der Wiener Städtischen Versicherung sowie des AMS zu sehen.

Logos weiterer offensichtlicher Sponsoren sind ebenfalls abgebildet, darunter befinden sich neben anderen, jenes der "Kobza Media", "Rosam" aber auch von "The Blue minds Company", deren Eigentümer und Managing Director niemand geringer ist als die Ehefrau von Bundeskanzler Kern, Mag. Dr. Eveline Steinberger-Kern.

 

Mit dieser Art der Aufmachung des Berichtes wird offensichtlich versucht, das Medientransparentgesetz zu umgehen.

Dort heißt es im § 3a.:

 

§ 3a. (1) Audiovisuelle Kommunikation und entgeltliche Veröffentlichungen von in Art. 126b Abs. 1 und 3, Art. 126c, Art. 127 Abs. 1 und 4 und Art. 127a Abs. 1 und 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes – B-VG, BGBl. Nr. 1/1930, angeführten Rechtsträgern haben ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zu dienen, das in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Wirkungsbereich des jeweiligen Rechtsträgers steht. Darunter fallen insbesondere Informationen zur Rechtslage sowie Handlungs- oder Verhaltensempfehlungen und Sachinformationen. Audiovisuelle Kommunikation oder entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig.

 

Die Seiten in der Tageszeitung "heute" sind als rein redaktioneller Beitrag ohne werbliche Kennzeichnung gestaltet und als Werbung somit nicht erkennbar. Naheliegend ist, dass die angeführten Unternehmen für die Logonennung einen entgeltlichen Beitrag zu diesem Bericht geleistet haben und zumindest im Fall des Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft als Sponsor, in direkter Verbindung mit dem Interview des Fachministers ein Gesetzesbruch vorliegt der aufgrund der Präsentation zu verschleiern versucht wurde. Ähnlich verhält es sich mit dem Sponsoring der ÖBB und des AMS.

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In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister

für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie hoch war der finanzielle Beitrag (Sponsoring), den Ihr Ressort an die Tageszeitung "Heute" für die Logonennung unter oben beschriebenen "redaktionellen Beitrag" bezahlt hat?

2.    Sind weitere finanzielle Beiträge - "Sponsor-Beiträge" - ihres Ressorts für ähnliche, redaktionell gestaltete Beiträge im Jahr 2016 geplant?

3.    Wenn ja, wie viele und in welchen Medien werden diese erscheinen?

4.    Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für diese weiteren geplanten "Sponsor-Beiträge"?

5.    Gab es in den Jahren 2012 bis 2015 finanzielle Beiträge (Sponsoring) ihres Ressorts für ähnlich gestaltete redaktionelle Beiträge? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

6.    Wenn ja, wie hoch wie hoch waren diese "Sponsoringbeiträge" der Jahre 2012 bis 2015? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

7.    Gab bzw. sind im Jahr 2016 bezahlte Inserate ihres Ressorts in Printmedien geplant?

8.    Wenn ja, in welchen Printmedien genau?

9.    Wenn ja, wie hoch sind die Kosten für das Schalten dieser Inserate? (aufgeschlüsselt nach Medium)