10231/J XXV. GP
Eingelangt am 14.09.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Mag. Günther Kumpitsch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Haftbefehle aus der Türkei
Am 28.August.2016 berichtete die Zeitung Österreich:
„Erdogan jagt Gegner auch bei uns"
Türkei deckt uns mit Haftbefehlen ein
Fahndungen in Österreich
Unsere Polizei soll Erdogan helfen. Mitglieder des Gülen-Netzwerks zu finden.
Ankara/Wien. Österreichs Behörden bekommen gerade unzählbare Haftbefehle aus der Türkei übermittelt. Der Grund: Staatchef Recep Tayyip Erdogan macht Jagd auf seine Gegner.
Der „Sultan“ macht den Prediger Fethullah Gülen für den gescheiterten Putschversuch am 15. Juli verantwortlich. Der in den USA im Exil lebende Gülen soll den türkischen Staat unterwandert und den Putsch geplant haben. Nun sucht Erdogan fieberhaft nach dessen Mitstreiter-jetzt auch in Österreich, das berichtet das Magazin profil: „Es ist zu einem massiven Anstieg bei den Personenfahndungen nach Straftätern seitens der türkischen Behörden gekommen.“
Haftbefehle.
Via Interpol lässt die türkische Justiz diese Personen international suchen, die Haftbefehle werden dann direkt an die österreichischen Behörden übergeben. Zur genauen Zahl wollen weder das Innenministerium noch das Bundeskriminalamt in Wien Auskunft geben.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage
1. Wurden Haftbefehle seit dem 15. Juli 2016 bis zum Einlagen dieser Anfrage von den türkischen Behörden an die österreichischen Behörden übergeben?
2. Wenn ja, seit wann werden diese Haftbefehle an unsere Behörden übergeben?
3. Wenn ja, um wie viele Haftbefehle handelt es sich?
4. Wie viele Personen wurden aufgrund dieser Haftbefehle bereits festgenommen?
5. In welcher Einrichtung werden diese festgenommen Personen angehalten?
6. Wie viele Personen wurden den türkischen Behörden aufgrund dieser Haftbefehle übergeben?
7. Gibt es Haftbefehle die mit geltendem österreichische Recht in Widerspruch stehen?
8. Wenn ja, wie werden diese Haftbefehle trotzdem vollzogen?