10249/J XXV. GP

Eingelangt am 16.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend die Eintragung natürlicher Personen in Bonitätsdatenbanken

 

Viele Bürger kennen diese Situationen. Sie versuchen beispielsweise einen neuen Handyvertrag abzuschließen, bei einem Versandhaus eine Ware zu bestellen oder einen PC in einem Elektronikgeschäft auf Raten zu kaufen. Aber der Verkäufer macht plötzlich Probleme und verweigert den Abschluss eines Vertrages. Er beruft sich dabei auf die Kreditwürdigkeit des potentiellen Kunden, seine Informationen hat er zumeist aus sogenannten Bonitätsdatenbanken. Schätzungen zufolge finden sich allein in der Konsumentenkreditevidenz der Banken mehr als zwei Millionen Einträge.

 

Konsumentenschutzorganisationen und die ARGE Daten werden tagtäglich mit derartigen Fällen konfrontiert. Auch das ORF-Konsumentenmagazin „help“ beschäftigte sich kürzlich mit diesem Thema. So wollte ein Wiener zum Strom- und Gasanbieter Maxenergy wechseln. Als die gewünschte Firma seinen Antrag nicht bearbeitete, fand er heraus, dass die Wirtschaftsauskunftei Crif fehlerhafte Daten über ihn an die Firma Maxenergy weitergeleitet hat. Grund war die Verwechslung mit einer namensgleichen Person, die ein ähnliches Geburtsdatum hatte. Eine Selbstauskunft brachte Klarheit, die Löschung der Daten gestaltete sich allerdings schwierig und zeitlich langwierig.

 

http://help.orf.at/stories/1771848/

 

Die Kreditauskunftei hat gegenüber dem Bürger eine gesetzliche Informationspflicht. Außerdem hat der Konsument einen Rechtsanspruch auf Auskunft und Löschung aller Daten. Die Wirtschaftskammer warnt allerdings vor einer derartigen Vorgangsweise. Durch Löschung könne man keine bessere Bonität erhalten. Im Gegenteil, man werde dadurch für den Kreditgeber ein völlig Unbekannter und somit auch ohne Anlassfall „verdächtig".

 

Die Bonitätsdatenbank CRIF sieht die Sache gelassen: "Unsere Aufgabe ist es, Daten von Personen und Unternehmen zu erheben, die der Wirtschaft helfen, Entscheidungen zu treffen. Eine Kreditauskunftei sage vorher, wie wahrscheinlich es ist, dass ein potentieller Kunde eine Rechnung bezahle." Viele Bürger dagegen sind erbost über derartige Überwachungen und mangelnden Datenschutz und fragen sich, wie sie dagegen vorgehen können.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.        Wie viele bzw. welche Kreditauskunfteien, die Daten natürlicher Personen erheben, sind in Österreich tätig?

 

2.        Welche dieser Kreditauskunfteien führen öffentlich zugängliche Datenbanken, welche nicht?

 

3.        Wie viele Personen sind aktuell in diesen Kreditauskunfteien aufgenommen?

 

4.        Auf welche Daten natürlicher Personen haben die Kreditauskunfteien Zugriff?

 

5.        Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen haben die Kreditauskunfteien Zugriff auf die Daten natürlicher Personen?

 

6.        Haben Kreditauskunfteien im speziellen auch Zugang zu Exekutionsdaten?

 

7.        Welche Rechtsschutzmöglichkeiten haben Bürger gegen gesetzlich unzulässige Eintragungen in „schwarze Listen“?

 

8.        Ist eine Ausweitung der Rechtsschutzinstrumente geplant? Wenn ja, welche?

 

9.        Wie viele Verstöße gegen die gesetzliche Informationspflicht bei Eintragung in Bonitätsdatenbanken wurden in den Jahren 2014 bis 2016 festgestellt?

 

10.     Welche Kreditauskunfteien wurden zwischen 2014 und 2016 wegen Verstoßes gegen die Informationspflicht zu einer Verwaltungsstrafe verurteilt? (inkl. Nennung der Anzahl der Verstöße)

 

11.     In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2014 bis 2016 Kreditauskunfteien zur Löschung von Daten aufgrund rechtswidriger Datenermittlung bzw. Datenverwendung verpflichtet?

 

12.     Um welche Kreditauskunfteien handelte es sich dabei?

 

13.     Wieviele Schadenersatzklagen gegen Kreditauskunfteien, insbesondere aufgrund des § 33 Datenschutzgesetz, wurden in den Jahren 2014 bis 2016 ergriffen?

 

14.     In wie vielen dieser Fälle wurden Kreditauskunfteien zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt?

 

15.     Gibt es Bestrebungen seitens Ihres Ministeriums, ein zentrales Register einzurichten, wo sich Bürger auf einen Blick informieren können, in welchen Bonitätsdatenbanken sie aufscheinen?

 

16.     Wenn nein, warum nicht?

 

17.     Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit Bürger, die ihr Recht auf Löschung sämtlicher Daten in Bonitätsdatenbanken in Anspruch nehmen, vor Willkür potentieller Vertragspartner geschützt werden?