10252/J XXV. GP
Eingelangt am 16.09.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministern für Gesundheit und Frauen
betreffend drei Schafböcke gleich auf Weide geschächtet
Wie die Kleine Zeitung am 14.07.2016 auf ihrem Onlineportal berichtete, wurden in St. Margarethen/Raab drei Schafböcke auf einer Weide geschächtet. Schon Anfang April hatten ein 17-Jähriger und seine Mutter (beide mit österreichischer Staatsbürgerschaft) die drei Schafböcke gekauft und den Bauern gefragt, ob sie die Tiere gleich auf der Weide schlachten könnten. Nach der Erlaubnis desselben, tötete der 17-Jährige die Tiere ohne sie zu betäuben. Der Vorfall wurde von einem Vorbeikommenden gesehen, der dies einer Tierschutzorganisation meldete.
Als die Polizei und der Amtstierarzt an den Hof kamen, waren die Käufer schon verschwunden. Der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Weiz erstellte ein ärztliches Gutachten, das nun vorliegt. Es bescheinigt den Verdacht der Tierquälerei. Denn nach dem so genannten Schächten (das rituelle Schlachten von koscheren Tieren besonders im Islam und dem Judentum; dabei wird dem Tier mit einem besonderen Messer ein großer Schnitt quer durch die Halsunterseite zugefügt an dem es verblutet) leben die Tiere noch mindestens 40 Sekunden lang. Laut Amtstierarzt Gerhard Kutschera ist das "ein Zeitraum der höchsten Schmerzintensität". In Österreich müssen die Tiere unmittelbar nach dem Schnitt betäubt werden. Auch muss die Schlachtung in einer zugelassenen Schlachtstätte in Anwesenheit eines Tierarztes erfolgen.
Die Hofbesitzer werden wegen Beihilfe zur Tierquälerei angezeigt, gegen die Käufer läuft eine Anzeige wegen Tierquälerei und eine Verwaltungsstrafanzeige nach dem Tierschutzgesetz. Quelle: http://www.kleinezeitung.at/s/steiermark/weiz/peak_weiz/5049921/St-MargarethenRaab_Schafe-auf-der-Weide-geschlachtet-Anzeige
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen dieser Vorfall bekannt?
2. Was passierte mit den geschächteten Schafböcken?
3. Mit welcher Strafe müssen diese Hofbesitzer rechnen, die das „Schächten“ auf ihrer Weide erlaubte?
4. Wird dieser Vorfall für die Hofbesitzer sonstige Konsequenzen haben?
5. Welcher Religion gehören die Käufer an?
6. Haben die Käufer Migrationshintergrund?
7. Wenn ja, welchen?
8. Mit welcher Strafe können die Käufer rechnen?
9. Wurden die Käufer kontrolliert, ob sie eine abgeschlossene Ausbildung absolvierten, um das „Schächten in Ausnahmefällen“ auszuführen?
10. Wo wäre der nächste zugelassene und registrierte Schlachtbetrieb gewesen, die in Ausnahmefälle das „Schächten“ erlauben?
11. Welcher Amtstierarzt wäre für diesen Fall verantwortlich gewesen?