10262/J XXV. GP

Eingelangt am 16.09.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend www.berufsanerkennung.at

Die Internet-Seite www.berufsanerkennung.at wird laut Impressum vom Österreichischen Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF)

 Schlachthausgasse 30, 1030 Wien
+43 (0) 1 7101203 – 100
mail@integrationsfonds.at betrieben.

 

Gibt man z.Bsp. Rauchfangkehrer ein, dann kommt folgende Auskunft unter www.berufsanerkennung.at :

RAUCHFANGKEHRERIN (LEHRBERUF)

Berufsbeschreibung

RauchfangkehrerInnen kehren, reinigen und kontrollieren auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen private, öffentliche und industrielle Feuerungsstätten und Abgasleitungen (Kamine, Schornsteine). Sie erstellen bei nachträglichen Ein- und Umbauten Kaminbefunde, beraten KundInnen in feuerungs- und heizungstechnischen Belangen, in Energiespar-, Umwelt- und Klimaschutzfragen usw. RauchfangkehrerInnen arbeiten bei den KundInnen vor Ort, auf hohen Dächern im Freien, auf Dachböden und in Kellern. Dabei tragen sie Schutzbekleidung. Sie arbeiten in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben mit BauarbeiterInnen, MitarbeiterInnen von Behörden, BerufskollegInnen und KundInnen zusammen.

ES IST KEINE BERUFSANERKENNUNG NOTWENDIG, UM IHREN BERUF AUSZUÜBEN.

Der von Ihnen ausgewählte Berufe ist in Österreich nicht reglementiert. Das bedeutet, dass Sie ohne Berufsanerkennung arbeiten dürfen, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis in Österreich haben. Sie können als Angestellte oder Angestellter arbeiten oder sich selbstständig machen.

http://www.berufsanerkennung.at/de/no_cache/anerkennungsabc/

Gibt man etwa Agrartechniker ein, scheint ebenfalls auf, dass keinerlei Berufsanerkennung notwendig ist usw. Die Liste reicht z.Bsp. von Abfallbeauftragter/Abfallbeauftragte bis Zahntechniker.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende 

 

Anfrage

 

  1. Was bedeutet diese Regelung etwa beim Rauchfangkehrer gegenüber österreichischen Arbeitnehmern, die diese Ausbildung als Lehrberuf absolviert haben, die Gesellenprüfung gemacht haben, arbeitsmarktpolitisch?
  2. Wie viele offenen Stellen gibt es jeweils in den unter www.berufsanerkennung.at angeführten Berufen ohne Berufsanerkennung mit 1. September 2016?
  3. Wie hat sich die Anzahl dieser offenen Stellen in den unter www.berufsanerkennung.at angeführten Berufen ohne Berufsanerkennung seit 2008 entwickelt?
  4. Wie viele Arbeitslose gibt es jeweils in den unter www.berufsanerkennung.at angeführten Berufen ohne Berufsanerkennung mit 1. September 2016?
  5. Wie hat sich die Anzahl dieser Arbeitslosen in den unter www.berufsanerkennung.at angeführten Berufen ohne Berufsanerkennung seit 2008 entwickelt?
  6. Welche Auswirkung hat die Zulassung von ausländischen Arbeitnehmern zu den angeführten Berufen auf die Einstufung im Rahmen der Kollektivverträge?