10262/J XXV. GP
Eingelangt am 16.09.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend www.berufsanerkennung.at
Die Internet-Seite www.berufsanerkennung.at wird laut Impressum vom Österreichischen Integrationsfonds – Fonds zur Integration von Flüchtlingen und MigrantInnen (ÖIF)
Schlachthausgasse 30, 1030 Wien
+43 (0) 1 7101203 – 100
mail@integrationsfonds.at betrieben.
Gibt man z.Bsp. Rauchfangkehrer ein, dann kommt folgende Auskunft unter www.berufsanerkennung.at :
RauchfangkehrerInnen kehren, reinigen und kontrollieren auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen private, öffentliche und industrielle Feuerungsstätten und Abgasleitungen (Kamine, Schornsteine). Sie erstellen bei nachträglichen Ein- und Umbauten Kaminbefunde, beraten KundInnen in feuerungs- und heizungstechnischen Belangen, in Energiespar-, Umwelt- und Klimaschutzfragen usw. RauchfangkehrerInnen arbeiten bei den KundInnen vor Ort, auf hohen Dächern im Freien, auf Dachböden und in Kellern. Dabei tragen sie Schutzbekleidung. Sie arbeiten in gewerblichen Klein- und Mittelbetrieben mit BauarbeiterInnen, MitarbeiterInnen von Behörden, BerufskollegInnen und KundInnen zusammen.
ES IST KEINE BERUFSANERKENNUNG NOTWENDIG, UM IHREN BERUF AUSZUÜBEN.
Der von Ihnen ausgewählte Berufe ist in Österreich nicht reglementiert. Das bedeutet, dass Sie ohne Berufsanerkennung arbeiten dürfen, wenn Sie eine Arbeitserlaubnis in Österreich haben. Sie können als Angestellte oder Angestellter arbeiten oder sich selbstständig machen.
http://www.berufsanerkennung.at/de/no_cache/anerkennungsabc/
Gibt man etwa Agrartechniker ein, scheint ebenfalls auf, dass keinerlei Berufsanerkennung notwendig ist usw. Die Liste reicht z.Bsp. von Abfallbeauftragter/Abfallbeauftragte bis Zahntechniker.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage