10284/J XXV. GP

Eingelangt am 16.09.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Homepage „www.fluchthelfer.in“

 

Am 2. September 2015 wurde eine Anfrage (6375/J) des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA eingebracht, welche sich mit der Homepage www.fluchthelfer.in und den auf dieser getätigten Aufrufen zur Ermöglichung illegaler Grenzübertritte bzw. zu Verstößen gegen die betreffenden Bestimmungen des Fremdenpolizeigesetzes (FPG) beschäftigte. Am 2. November 2015 beantworteten Sie diese Anfrage unter anderem wie folgt (6178/AB): „Die betreffende Homepage ist dem Bundesministerium für Justiz bekannt. Diesbezüglich wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, welches noch nicht abgeschlossen ist. Da Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich sind, ersuche ich um Verständnis, dass über den aktuellen Stand der Ermittlungen bzw. allfällige Verbindungen zu in Österreich tätigen Organisationen, keine Auskunft erteilt werden kann, weil dadurch sowohl Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt als auch der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten“. Die Homepage www.fluchthelfer.in ist bis dato online, wird offenbar regelmäßig gewartet sowie aktualisiert und rühmt sich, bereits 569 als „Fluchthilfeaktionen“ bezeichnete illegale Grenzübertritte durchgeführt zu haben.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Ist das von Ihnen in der betreffenden Anfragebeantwortung genannte Ermittlungsverfahren bereits abgeschlossen?

 

  1. Wenn ja, zu welchen konkreten Ergebnissen kam dieses?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurden bereits spezifische Verfahren gegen die für diese Homepage Verantwortlichen eingeleitet?

 

  1. Wenn ja, gegen wie viele Personen?

 

  1. Wenn nein, warum nicht?