10290/J XXV. GP

Eingelangt am 16.09.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser

und weiterer Abgeordneter

an das Bundesministerium für Finanzen

betreffend kommt ein Finanzausgleich, bei dem jeder Bürger gleich viel wert ist?

 

 

Die Gemeindeschulden wachsen und sind wegen ausgelagerter Schulden beispielsweise in Gesellschaften, Gemeindeverbände in Sachen Wohn- und Pflegeheime sowie Abwasserentsorgung und Bauhöfe oft höher als in der Statistik ersichtlich. Im Finanzbericht zur Lage der Tiroler Gemeinden ist festgehalten: „Gerade bei größeren Gemeinden steigt die Tendenz, Teilbereiche – und damit auch die dafür aufgenommenen Darlehen mitsamt dem Schuldendienst – aus dem Gemeindehaushalt in Kapitalgesellschaften auszulagern, z. B. in Kommunalbetriebe, Stadt- oder Gemeindewerke.“ Laut Finanzbericht haben sich die Schulden der 279 Tiroler Gemeinden im Vorjahr um 24,1 Millionen Euro (ohne Innsbruck um 5,4 Millionen) auf 814,6 Millionen erhöht. Die Verschuldung der Tiroler Gemeinden (ohne Innsbruck): 58 Gemeinden haben keine oder nur geringe Schulden (21 Prozent), 147 (53 Prozent) haben eine mittlere Verschuldung, 48 (17 Prozent) sind stark und 25 Gemeinden (neun Prozent) voll verschuldet.

Kleinere Gemeinden bekommen weniger Geld als große Gemeinden. Den Gemeinden wird immer mehr aufgebürdet, ohne dass sie genug Geld dafür erhalten. 45 Prozent der Gemeinden, deren finanzielle Lage immer prekärer wird, können einen ausgeglichenen Haushalt nicht mehr erstellen.

Der ländliche Raum hat mit Abwanderung und steigenden Kosten zu kämpfen. Beispiele sind Soziales wie die Mindestsicherung, die Pflege-Mitfinanzierung und die Kinderbetreuung. Für diese sind die Gemeinden zuständig, sie haben Vorgaben von Bund und Land wie mehr Kinderbetreuungspersonal – für jede Kindergruppe eine Kindergartenpädagoginnen und eine Assistentinnen - , kleinere Gruppen und längere Öffnungszeiten etwa in den Ferien umzusetzen. Den Gemeinden wird das erforderliche Geld dafür aber nicht in entsprechendem Umfang zur Verfügung gestellt.

Beim Finanzausgleich besteht derzeit ein Ungleichgewicht, kleinere Gemeinden werden gegenüber Städten benachteiligt. Für einen Wiener gibt es 2400.- Euro und somit rund vier Mal rund so viel wie für den Bürger einer ländlichen Gemeinde, wo die Pro-Kopf-Quote 600.- bis 700.- Euro beträgt. Das muss geändert werden!

Die Mittel werden grundsätzlich pro Einwohner an die Gemeinden verteilt. Je mehr hauptwohnsitzgemeldete Einwohner eine Kommune hat, umso mehr Geld bekommt sie. Darüber hinaus gibt es den abgestuften Bevölkerungsschlüssel, durch den Gemeinden mit einer Bevölkerung von mehr als 10.000 Einwohnern mehr Geld pro Einwohner bekommen. Eine Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern bekommt beispielsweise den 2,3-fachen Betrag pro Kopf.

Der Landeshauptleutevorsitzende Hermann Schützenhöfer hat laut Medienberichten erklärt, der „Einstieg zum Umstieg“ müsse gelingen, als Beispiel hat Schützenhöfer  eine Aufteilung der Mittel nach der Volkszahl genannt.

 

Das Geld muss dorthin fließen, wo die Aufgabe zu erfüllen ist. Der Finanzausgleich ist daher im Sinne der Empfehlungen des Rechnungshofs an den jeweiligen Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden auszurichten. Im Finanzausgleich  - über einen neuen wird derzeit ja verhandelt – muss das vom ehemaligen Rechnungshofpräsidenten Josef Moser vorgeschlagene Modell der Aufgaben- und Ausgabenorientierung eingeführt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Inwieweit ist beim zukünftigen Finanzausgleich gewährleistet, dass alle Gemeindebürger „gleich viel wert sind“, das heißt, dass pro Kopf pro Einwohner dieselbe Summe ausgezahlt wird und dass der ungerechte abgestufte Bevölkerungsschlüssel überwunden wird?

2.     Wird beim zukünftigen Finanzausgleich das „Moser-Modell“ der Aufgabenorientierung eingeführt?

3.     Wenn nein, warum nicht? 

4.     Wird es ein Sonderprogramm zur Stärkung des ländlichen Raums geben?