10292/J XXV. GP

Eingelangt am 19.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Schellhorn, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Einhaltung des Rechnungshof zum Eurofisc

 

Wie in Medien Berichtet (z.B.: http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5084233/Neos-fordern-Auskunft-uber-Umsatzsteuerlucke) scheint es so als gäbe es systematische Fehlberechnungen bezüglich des Potentials der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung. Es ist zu hoffen, dass die Anfragenbeantwortung von 10164/J XXV. GP (https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_10164/fname_558997.pdf) mehr Aufschluss geben wird können.

Allerdings soll nicht unerwähnt bleiben, dass Österreich an dem — im Jahr 2010 von der Europäischen Union eingerichteten — Eurofisc–Netzwerk zur gezielten und schnellen Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug teil nimmt. Ein Bericht des Rechnungshofs (http://www.rechnungshof.gv.at/berichte/ansicht/detail/eurofisc.html) zeigt allerdings, dass das BMF die Schlussempfehlungen des Rechnungshofes zum EURO-fisc nicht adäquat durchgeführt hat. Es ist also von großer Wichtigkeit zu klären, welche Maßnahmen das BMF getroffen hat um die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung möglich akkurat und transparent zu gestalten, um nicht Gefahr zu laufen, unschuldige Unternehmer unter Generalverdacht zu stellen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Im Rechnungshofbericht 2015 zum Eurofisc wurden unten stehende Schlussempfehlungen ausgesprochen. (bitte um einzelne Auflistung der getätigten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Empfehlungen bzw. den aktuellen Stand der Tätigkeiten bzw. Gründe warum noch keine Schritte getätigt wurden)

a.    Das BMF sollte darauf hinwirken, dass Berechtigungen für die EU–Serverplattform (CIRCABC) i.Z.m. Eurofisc sowie die Liste der nationalen Eurofisc–Verbindungsbeamten über den Vorsitzenden von Eurofisc direkt verwaltet werden.

b.    Das BMF sollte darauf hinwirken, dass Berechtigungen für die EU–Serverplattform (CIRCABC) i.Z.m. Eurofisc in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität kontrolliert werden. Dazu wäre es zweckmäßig, wenn die EU–Mitgliedstaaten dem Vorsitzenden von Eurofisc zumindest halbjährlich die aktuellen Nutzungsberechtigungen und Namenslisten der nationalen Eurofisc–Verbindungsbeamten übermitteln, um etwaigen Datenzugriffen von nicht (mehr) autorisierten Personen entgegenzutreten.

c.    Das BMF sollte darauf hinwirken, dass jede Eurofisc–Sitzung protokolliert wird, um die Diskussionsverläufe und Beschlüsse nachvollziehbar zu machen.

d.    Das BMF sollte darauf hinwirken, dass die Protokolle der Euro- fisc–Sitzungen möglichst zeitnah zwischen den EU–Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

e.    Das BMF sollte darauf hinwirken, dass die Protokolle der Euro- fisc–Sitzungen bei der jeweils folgenden Sitzung beschlossen werden.

f.      Das BMF sollte so rasch wie möglich die Teilnahme Österreichs am Eurofisc–Netzwerk evaluieren, um den innerstaatlichen Nutzen sowie die Erfolge und Wirkungen für die Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung erheben sowie eine Kosten–Nutzen–Analyse erstellen zu können.

g.    Das BMF sollte i.Z.m. der Teilnahme Österreichs am Eurofisc– Netzwerk aussagekräftige Indikatoren und nationale Ziele definieren, die in regelmäßigen Abständen hinsichtlich ihrer Aktualität, ihrer Umsetzung und ihrer Wirkungen evaluiert werden.

h.    Das BMF sollte der Europäischen Kommission über die erzielten Evaluierungsergebnisse berichten.

i.      Das BMF sollte die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Euro- fisc–Verbindungsbeamten definieren und für die damit verbundene Aufgabenerfüllung sorgen.

j.      Das BMF sollte die Arbeitsplatzbeschreibungen der Eurofisc– Verbindungsbeamten aktualisieren.

k.    Das BMF sollte die Funktionen der Eurofisc–Verbindungsbeamten in der jeweils aktuellen Geschäfts– und Personaleinteilung des BMF ausweisen.

l.      Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der (nationalen) Euro- fisc–Verbindungsbeamten wären in das Organisationshandbuch des BMF zu übernehmen.

m.   Das BMF sollte für eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen der Koordinationsstelle für multilaterale Kontrollen im BMF und dem nationalen Eurofisc–Verbindungsbeamten sorgen.

n.    Es wäre die Zusammenarbeit zwischen der Koordinationsstelle für multilaterale Kontrollen im BMF und dem nationalen Eurofisc– Verbindungsbeamten zu dokumentieren.

o.    Die Zusammenarbeit des nationalen Eurofisc–Verbindungsbeamten mit dem CLO wäre zu verstärken.


p.    Die Informationen aus Eurofisc und Amtshilfeanfragen wären regelmäßig elektronisch abzugleichen, um die Risikoanalyse zu verbessern.

q.    Die ausgetauschten Informationen aus Eurofisc und Amtshilfeanfragen über das CLO wären mengen– und qualitätsmäßig zu optimieren.

r.     Das BMF sollte künftig geänderte organisatorische Strukturen so rasch wie möglich in seinem Organisationshandbuch berücksichtigen, dieses aktuell halten und damit u.a. die Umsetzung von Euro- fisc in Österreich sicherstellen.

s.    Das BMF sollte die direkte Zusammenarbeit zwischen dem nationalen Eurofisc–Verbindungsbeamten und den Zollämtern — wie bei den Finanzämtern — institutionalisieren, um einen raschen Austausch betrugsrelevanter Informationen zu gewährleisten und damit die Umsetzung von Eurofisc in Österreich zu verbessern.

t.      Das BMF sollte jenen Beitrag festlegen, den die Großbetriebsprüfung für eine effiziente Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs i.Z.m. Eurofisc leisten soll.

u.    Das BMF sollte die daraus abgeleiteten Aufgaben und Zuständigkeiten der Großbetriebsprüfung in seinem Organisationshandbuch darstellen.

v.     Das BMF sollte für den Datenaustausch innerhalb des Euro- fisc–Netzwerkes auf eine zentrale Datenbanklösung mit einfachen Auswertungsmöglichkeiten hinwirken.

w.   Das BMF sollte im Eurofisc–Netzwerk darauf hinwirken, dass die Meldungskultur und die Qualität der Warnmeldungen deutlich verbessert werden, um die Menge der Warnmeldungen und damit den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich halten zu können.

x.     Das BMF sollte im Rahmen von Eurofisc–Arbeitssitzungen auf die besondere Bedeutung dieser Rückmeldungen verstärkt hinweisen, um insgesamt eine bessere Feedback–Kultur zu erreichen.

y.     Das BMF sollte sich für einheitliche und aussagekräftige Risikobeurteilungen im Rahmen einer Datenbanklösung einsetzen.

z.     Das BMF sollte sich für eine Steigerung der Qualität der gemeldeten Fälle (Erhöhung des Anteils an betrugsrelevanten Fällen) einsetzen.

aa. Das BMF sollte sich für die Erfassung der Bearbeitungsdauer von Rückmeldungen einsetzen.

bb. Das BMF sollte im Rahmen von Eurofisc–Arbeitssitzungen darauf hinwirken, dass jeder EU–Mitgliedstaat mit einer Rückmeldung auch Hinweise über das Zustandekommen der Risikobeurteilung liefert.

cc.  Das BMF sollte dem Beispiel des Arbeitsbereichs 3 folgen und auch in den Arbeitsbereichen 1 und 2 ausnahmslos und so rasch wie möglich Rückmeldungen an die EU–Mitgliedstaaten geben.

dd. Das BMF sollte im Falle der Befassung von Finanzämtern für die Risikobeurteilung nach Eurofisc–Warnmeldungen — neben den seit 2014 zur Verfügung gestellten Fallinformationen — diesen auch die Ersteinschätzung des nationalen Eurofisc–Verbindungsbeamten zur Kenntnis bringen.

ee. Das BMF sollte die Prozesse zur österreichischen Risikobeurteilung bei Eurofisc–Warnmeldungen transparent und nachvollziehbar gestalten.


ff.    Das BMF sollte die Risikobeurteilungen möglichst rasch veranlassen und gesetzte Fristen überwachen.

gg. Das BMF sollte Anfragen und Informationen zu österreichischen Unternehmen aus unterschiedlichen Quellen bündeln, unternehmensbezogen erfassen und die Finanzämter nur im Bedarfsfall mit Arbeitsaufträgen befassen.

hh.  Für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug wäre eine Gesamtstrategie festzulegen.

ii.    Aus der Gesamtstrategie für die Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug wären jährlich qualitative und mit Kennzahlen unterlegte quantitative Zielvorgaben abzuleiten.

jj.     Das BMF sollte den Informationsfluss bzw. den Wissenstransfer in Bezug auf Vorhaben und Informationen zu neuen Umsatzsteuerbetrugsmodellen aufgrund der Teilnahme Österreichs an internationalen und europäischen Einheiten gesamthaft dokumentieren.

kk.  Die Dokumentation über Vorhaben und Informationen zu neuen Umsatzsteuerbetrugsmodellen sollte für die in der Abgabenverwaltung mit Umsatzsteuerbetrug befassten Stellen elektronisch auswertbar sein.