10295/J XXV. GP

Eingelangt am 21.09.2016
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ANFRAGE

Der Abgeordneten Dr. Marcus FRANZ

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend „Urlaub von Flüchtlingen in deren Heimatländern“

 

Gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge werden jene Personen als Flüchtlinge bezeichnet, „die sich aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich infolge obiger Umstände außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren.“ (Artikel 1 Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge)

 

Ebenso verhält es sich bei Menschen, für welche in Österreich ein so genannter „subsidiärer“ Schutz gewährt wurde. Diesen Schutz bekommen Personen, deren Asylantrag zwar abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Sie sind daher weder Asylwerberinnen/Asylwerber noch Asylberechtigte, benötigen aber Schutz vor Abschiebung aus beispielsweise folgenden Gründen: Folter, Unmenschliche oder erniedrigende Strafe bzw. Behandlung, Todesstrafe, Gravierende Verletzung eines Menschenrechts, Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge willkürlicher Gewalt aufgrund eines bewaffneten Konflikts (z.B. Bürgerkrieg), Bedrohung des Lebens, der Sicherheit oder Freiheit infolge systematischer oder allgemeiner Menschenrechtsverletzungen.

 

Bereits in der XXIV GP (Dezember 2012) wurde die damalige Innenministerin im Innenausschuss zu diesem Thema befragt. In diesem Innenausschuss bestätigte Ihre Vorgängerin, dass es hier einen Missbrauch gibt und versicherte dem Ausschuss, dass sich das Innenministerium mit diesem Missbrauch beschäftigen werde. Dies alles war noch vor den großen Flüchtlingsströmen der letzten eineinhalb Jahre.

 

Offensichtlich fand es das Innenministerium nicht der Mühe wert, diesem Missbrauch, dass Flüchtlinge, welche in Österreich Schutz vor Verfolgung (wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung) suchen, zurückreisen, um einen „Heimaturlaub“ anzutreten zu hinterfragen und Statistiken anzulegen.

 

Überhaupt kann man, aufgrund des Studiums verschiedener parlamentarischer Anfragen und deren Antworten feststellen, dass das Innenministerium offenbar keine Aufzeichnungen/Statistiken im Zusammenhang mit dem Vollzug der einschlägigen Flüchtlings- und Asyl-Gesetze führt oder führen kann. Diesbezüglich stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Bundesregierung noch einen Überblick über die Flüchtlings- und Asylzahlen und die daraus resultierenden erforderlichen Handlungsschritte/Rechtssicherheit hat. Des weitern stellt sich die Frage, ob Sie das Innenministerium noch führen können, vor allem vor dem Hintergrund, dass statistische Daten nicht erhoben werden, oder einfach nicht geführt werden?

 

Unverständlich in diesem Zusammenhang ist allerdings, warum diese Personen welche in Österreich um Asyl (Asylberechtigten, Asylwerber oder subsidiär Schutzberechtigten) angesucht haben, in ihre Herkunfts- oder Heimatländer reisen um dort einen Urlaub zu verbringen. Vor allem, wenn diese Personen in Österreich einen Asylantrag aus wohlbegründeter Furcht, aus Gründen der Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder der politischen Gesinnung verfolgt zu werden, außerhalb seines Heimatlandes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, sich des Schutzes dieses Landes zu bedienen; oder wer staatenlos ist, sich infolge obiger Umstände außerhalb des Landes seines gewöhnlichen Aufenthaltes befindet und nicht in der Lage oder im Hinblick auf diese Furcht nicht gewillt ist, in dieses Land zurückzukehren, gestellt haben.

 

Diesbezüglich werden in der BRD und in der Schweiz Aufzeichnungen geführt und laut Medienberichten sogar Asylberechtigten der Asylstatus aberkannt oder bei Asylwerbern die das Verfahren eingestellt und diese Personen auch des Landes verwiesen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Inneres daher folgende

 

Anfrage

 

1.    Werden von Ihrem Ministerium Daten und/oder Statistiken in Bezug darauf geführt/erhoben, wie viele asylsuchende Personen in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 über einen sicheren Drittstaat nach Österreich eingereist sind?

 

2.    Wenn nein, warum werden solche Daten und Statistiken nicht erhoben/geführt?

 

3.    Wenn nein, wie können Sie oder Ihr Ministerium konkrete Maßnahmen setzen, wenn Sie keinerlei Statistiken Führen oder Zahlen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsschwemme erheben?

 

4.    Haben Sie oder Ihr Ressort konkrete Aufzeichnungen dahingehend, wie viele Personen (Schutzsuchende, Flüchtlinge, Asylwerber) wieder in "sichere Drittstaat" zurückgebracht/zurückgeschoben wurden? (Aufschlüsselung seit Beginn der „Flüchtlingskrise 2015“ bis zum Eintreffen dieser Anfrage)

 

5.    Wenn nein, warum werden solche Aufzeichnungen/Statistiken nicht durch das BMI erhoben/geführt?

 

6.    Wie vielen Asylwerbern, welche durch einen sicheren Drittstaat nach Österreich eingereist sind, wurde in Österreich Asyl gewährt und nach welchen Rechtsgrundlagen? (Aufschlüsselung seit Beginn der „Flüchtlingskrise 2015“ bis zum Eintreffen dieser Anfrage)

 

7.    Wenn nein, warum werden solche Aufzeichnungen/Statistiken nicht durch das BMI erhoben/geführt?

 

8.    Wenn nein, wie kann Ihre Behörde/Ressort dann auf konkrete Zahlen zurückgreifen um eine etwaige, von der Bundesregierung beschlossenen, „Obergrenze“ im Zusammenhang mit Flüchtlingskrise durchzusetzen?

 

9.    In der BRD als auch in der Schweiz, müssen sich Asylberechtigte bei einem etwaigen „Heimaturlaub“ bei der Behörde abmelden und somit können auch konkrete Zahlen erhoben werden. Werden von Ihnen oder Ihrem Ressort diesbezüglich konkrete zahlen erhoben, oder spricht sich Ihr Ministerium mit anderen Ministerien ab um diesbezügliche Zahlen/Statistiken zu erheben, um etwaigen Missbrauch und Gefahren entgegenzuwirken?

 

10.  Wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen und Erhebungen?

 

11.  Wenn nein, warum nicht?

 

12.  Können Sie ausschließen, dass das Innenministerium eine konkrete Unterstützung des Parlaments in Bezug auf die Umsetzung neuer Gesetze und Rahmenbedingungen in Bezug auf das Asyl- und Flüchtlingswesen (Flüchtlingskrise) benötigt?

 

13.  Werden von Ihrem Ministerium Statistiken oder konkrete Aufzeichnungen darüber geführt, dass Asylberechtigte, Asylwerber und subsidiär Schutzbedürftige vermehrt in ihre Heimatländer gereist sind/reisen um dort einen „Heimaturlaub“ zu verbringen?

 

14.  Wenn nein, warum werden solche Aufzeichnungen, vor allem im Zusammenhang und vor dem Hintergrund etwaiger terroristischer Gefahren, nicht geführt?

 

15.  Können Sie konkret (Entsprechende Statistiken werden nicht geführt) die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung als Mitglied der Bundesregierung und somit Inhaber des Gewaltmonopols gewährleisten?