10311/J XXV. GP

Eingelangt am 21.09.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend öffentliche Finanzierung des mit seiner Initiative „oead4refugees“ Flüchtlingspolitik betreibenden ÖeAD

 

Die Bevorzugung von Flüchtlingen und „subsidiär Schutzberechtigten“ gegenüber heimischen Studierenden schreitet zügig voran. Der österreichische Austauschdienst (OeAD) und die Universitätenkonferenz (Uniko), beide vorwiegend aus österreichischen Steuergeldern finanziert, präsentieren sich immer weniger als Einrichtungen zur Wahrung von Studierendeninteressen denn als Plattformen für Flüchtlingspolitik.

 

Die OeAD-GmbH hat sich als „österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung“ positioniert. Sie wurde durch das OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) per 1. Jänner 2009 errichtet und steht zu 100% im Eigentum der Republik Österreich (!). Die Gesellschafterrechte werden vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft ausgeübt. Die Finanzierung erfolgt laut § 4 des OeAD-Gesetzes „durch Zuwendungen des Bundes, der Europäischen Kommission, sonstigen öffentlichen oder privaten Zuwendungen sowie sonstigen Einnahmen“.

 

Umso befremdlicher ist es, dass sich der OeAD nicht nur den Interessen von Studierenden widmet, sondern vermehrt Flüchtlingspolitik betreibt. Etwa wenn er mit seiner Initiative „oead4refugees“ die inakzeptable Bevorzugung von Zuwanderern gegenüber heimischen Studierenden fortsetzt, die mit dem „MORE“-Programm der Uniko eingeleitet wurde und weiter forciert wird. Zumal solche „Integrationsbemühungen“ nicht zu den genuinen Aufgaben einer hochschulpolitischen Einrichtung gehören. Vor allem sozial schwachen Österreichern ist immer schwerer zu vermitteln, dass sich zwar heimische Studierende durch den Behördendschungel quälen müssen, Flüchtlingen aber ein möglichst leichtes und bürokratiebefreites Gratis-Studium ermöglicht werden soll.

 

Solange die finanzielle Unterdotierung von Forschung und Lehre anhält und die soziale Lage der heimischen Studierenden prekär bleibt – wie die Studierenden-Sozialerhebung 2015 eindrucksvoll bestätigt –, sind Initiativen wie „oead4refugees“ oder „MORE“, die sich der einseitigen Unterstützung von Flüchtlingen im Hochschulbereich widmen, ein denkbar falsches Signal an jene heimischen Studierenden, die noch bevor sie an die Universität kommen im Rahmen von Studieneingangstests

hinausgeprüftwerden und dafür auch noch bezahlen müssen – Stichwort Test-Gebühren.

Mit anderen Worten: Es kann nicht angehen, dass man den stets willkommenen

„refugees“ ein Spezialservice nach dem anderen bietet, während sich heimische Studierende weiterhin mit bürokratischen Schikanen herumschlagen müssen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wie hoch war/ist das jeweilige Gesamtjahresbudget des OeAD 2013 bis dato?

2.      Wie gliedern sich diese Gesamtjahresbudgets nach den vier Punkten des § 4 des OeAD-Gesetzes?

3.      Wie hoch waren/sind die jährlichen Zuwendungen (2013 bis dato), die der Österreichische Austauschdienst aus dem Budget des Wissenschaftsministeriums erhielt/erhält?

4.      Wie hoch waren/sind die jährlichen Personalkosten des OeAD (2013 bis dato)?

5.      Wie hoch war/ist der Anteil an den Personalkosten, die aus dem Wissenschaftsbudget finanziert wurden/werden – in absoluten Zahlen und in Prozent des jeweiligen Jahresbudgets des OeAD (2013 bis dato)?

6.      Welche konkreten Projekte wurden vom OeAD seit 2013 durchgeführt – gegliedert nach Jahren?

7.      Wie hoch waren/sind die jeweiligen Kosten für diese Projekte?

8.      Wie hoch war/ist dabei der jeweilige Anteil (in absoluten Zahlen und in Prozent), der aus dem Wissenschaftsbudget kam/kommt?