10314/J XXV. GP

Eingelangt am 21.09.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Kontrolle der Ein- und Ausfuhr von Feuerwerkskörpern (Pyrotechnikmaterialien) für die Jahre 2014 und 2015“

Mit 2755/AB vom 23.12.2014 wurden Fragen zur Zollkontrolle von

Feuerwerkskörpern für die Jahre 2012-2013 letztmalig beantwortet; aus

systematischen Gründen werden dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen für die Jahre 2014 und 2015 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Importeure aus EU-Mitgliedsstaaten bzw. Drittstaaten führten im Jahr

2014 und 2015 Importe von pyrotechnischen Artikeln (z.B. Feuerwerkskörpern)

und Materialien nach Österreich durch (Aufschlüsselung auf Staaten und Jahre)?

2.    Wie viele Tonnen pyrotechnischer Artikel (z. B. Feuerwerkskörper) und Materialien wurden nach den vorliegenden Meldungen 2014 und 2015 nach Österreich insgesamt importiert? (Aufschlüsselung auf Jahre?)

3.    Wie viele Tonnen kamen aus Drittstaaten (Aufschlüsselung auf Länder und

Jahre)?

4.    Wie viele dieser Importe aus Drittstaaten wurden in den Jahren 2014 und 2015 durch die Zollbehörden kontrolliert (Aufschlüsselung auf Tonnen und Jahre)?

5.    Welche Mengen wurden dabei im Jahr 2014 und 2015 kontrolliert?

6.    Wie viele und konkret welche Beanstandungen gab es durch die zuständigen Zollbehörden in den Jahren 2014 und 2015 bei der Einfuhr von pyrotechnischen Artikeln aus Drittstaaten (ersuche um Aufschlüsselung auf Produkte)?

7.    Wie viele Importeure waren davon betroffen?

Aus welchen Ländern stammten diese beanstandeten pyrotechnischen Produkte (Aufschlüsselung jeweils auf Länder und Jahre)?

8.    Welche Mengen mussten im Jahr 2014 und 2015 beschlagnahmt bzw. vernichtet werden (Aufschlüsselung der jeweiligen Mengen auf Herkunft und Jahre)?

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde dies vorgenommen?

9.    Wurden durch die zuständigen Zollbehörden den Importeuren aufgrund derartiger Kontrollen in den Jahren 2014 und 2015 nachträglich Auflagen vorgeschrieben? Wenn ja, welche?

10. In welcher Form wurden in den Jahren 2014 und 2015 die Kontrollen durchgeführt (z.B. Kontrolle der Importpapiere, Kontrolle der Produkte auf Kennzeichnung, Probenziehungen)?

11 .Wurden bei der Einfuhrkontrolle von pyrotechnischen Artikeln bzw.

Feuerwerkskörpern durch die zuständigen Zollbehörden in den Jahren 2014 und

2015 Proben gezogen, um die Einhaltung zollrechtlicher Bestimmungen oder die Zusammensetzung der Feuerwerkskörper bzw. die Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes zu überprüfen? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, wie

viele und welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen? Wenn ja, welche Anstalt führte diese Untersuchungen durch? (Aufschlüsselung auf Jahre?)

12. Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten derzeit für die Einfuhr von Pyrotechnikmaterialien (z.B. Feuerwerkskörper aus Drittstaaten)? Welche zollrechtlichen Bestimmungen gelten für die Einfuhr von Chemikalien, die für die Herstellung von Feuerwerkskörpern bestimmt sind? Sind Änderungen geplant?