10315/J XXV. GP

Eingelangt am 21.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Wertpapiergeschäfte der Arbeiterkammer

 

Wie die Anfragebeantwortung 9309/AB (XXV. GP) hervorbrachte, hielten die verschiedenen Arbeiterkammern mit Ende 2014 Wertpapiere und Beteiligungen im Gesamtwert von rund 161 Millionen Euro. Der Bestand an diesen erhöhte sich innerhalb von zehn Jahren um beachtliche 135 Millionen bzw. über 515 Prozent.

Abgesehen davon, dass eine Kammer mit der Anhäufung von Zwangsbeiträgen in diesem Umfang ihrem gesetzlichen Zweck vor den Augen der untätigen Aufsicht zuwider handelt, stellt sich die Frage, weshalb dieses angehäufte Finanzvermögen gerade in Wertpapiere investiert werden muss. Laut Aussage von AK-Sprecher Wolfgang Mitterlehner investiert die Arbeiterkammer dieses Geld, das aus dem Arbeitseinkommen ihrer Mitglieder stammt, auch in Aktien-Einzeltitel ("Die Presse", Printausgabe vom 06.09.2016). Sie spekuliert also mit Zwangsbeiträgen ihrer Zwangsmitglieder.

Anstatt auf eine Entlastung der Zwangsmitglieder in Form einer Beitragssenkung hinzuarbeiten, weiß die Kammer offensichtlich nicht mehr, wohin sie die Einnahmensteigerungen von 40% der letzten zehn Jahre fließen lassen soll. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, für Aufklärung zu sorgen und den Mitgliedern gegenüber detailliert offenzulegen, was mit den Zwangsbeiträgen passiert und welche Geschäfte tatsächlich damit abgewickelt werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch war der Stand an Wertpapier-Vermögen mit Ende 2015? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

2.    Wie hoch ist der Anteil von Aktien-Investments (Einzeltitel) am Wertpapier-Vermögen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

3.    Wie viel davon entfällt auf Titel, die an der Wiener Börse gehandelt werden? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

4.    Welche Aktien-Einzeltitel wurden mit Kapital der Arbeiterkammer erworben? (Auflistung seit 2005, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

5.    Verfolgt die Arbeiterkammer (bzw. die einzelnen Landeskammern und die Bundesarbeiterkammer) ein bestimmte Investmentstrategie bei der Auswahl von Aktien-Einzeltiteln? (z.B.: Stock-Picking, Top-Down-Verfahren etc.)

6.    Wie hoch ist der Anteil von Anleihen-Investments (Einzeltitel) am ausgewiesenen Wertpapier-Vermögen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

a.    Wie viel davon entfällt auf Staatsanleihen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                  i.    Welche Staatsanleihen wurden mit dem Kapital der Arbeiterkammer erworben? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

b.    Wie viel davon entfällt auf Unternehmensanleihen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

                                  i.    Welche Unternehmensanleihen wurden mit dem Kapital der Arbeiterkammer erworben? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

7.    Wie hoch ist der Anteil an Fondsanteilen am ausgewiesenen Wertpapier-Vermögen? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

a.    Wie hoch ist der Anteil an Fonds, die überwiegend in Anleihen investieren? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

b.    Wie hoch ist der Anteil an Fonds, die überwiegend in Aktien investieren? (einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

8.    In welche Fonds wurde das Kapital der Arbeiterkammer veranlagt? (Auflistung seit 2005, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)

9.    Welche anderen Anlageformen wurden gewählt, um das Kapital der Arbeiterkammer zu veranlagen? (Auflistung seit 2005, einzeln für jede Landeskammer bzw. die Bundesarbeiterkammer)