10338/J XXV. GP

Eingelangt am 21.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Auswirkungen des Sonderpensionsbegrenzungsgesetzes auf Rückstellungen für (Sonder-)Pensionsansprüche dem ORF und den Bundesmuseen

 

Mit dem Sonderpensionsbegrenzungsgesetz ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Harmonisierung des Pensionsrechts des öffentlichen Sektors und ASVG-Pensionsversicherten gelungen. Wie bei der Beschlussfassung, sind wir noch immer der Meinung, dass die getroffene Regelung noch nicht weit genug gegangen ist, da wesentliche Änderungen die für eine tatsächlich durchführbare Harmonisierung, nicht getroffen wurden.

Wir fordern weiterhin, dass in die Beitragsgrundlage für die Berechnung der Pensionssicherungsbeiträge alle gesetzlichen Pensionsansprüche mit einzubeziehen sind. Sonderpensionen sollen zudem für Verträge, die in Zukunft abgeschlossen werden, vollkommen auszuschließen, sodass auch im öffentlichen und halb-öffentlichen Bereich keine Möglichkeit für Gesamtpensionen über der ASVG-Höchstpension gegeben ist. Für bestehende Verträge, aus denen sich eine künftige Pension ableitet, soll eine Einschleifregelung angedacht werden, womit langfristig auch für diese Verträge die Höchstpension im Bereich der ASVG-Höchstpension liegt. Die Pensionssicherungsbeiträge müssten bereits ab einer Pension von 70% der HBGL nach ASVG, eingehoben werden, und nicht erst ab 150%.

Damit hat es die Bundesregierung auch verabsäumt ein wesentliches Einsparungspotenzial – wenn auch nur ein geringes im Vergleich zu den wachsenden Pensionsausgaben – zu erzielen.

Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung sollte sich auch ergeben, dass die Pensionshöhen die ausbezahlt wurden und in Zukunft werden, im Bereich der Sonderpensionszahlungen, wesentlich verringert werden. Dies müsste vor allem über die personalbezogenen Rückstellungen der einzelnen Gesellschaften ersichtlich sein.

Diese Anfrage wurde 2015 für den Bereich des ORF nicht beantwortet, allerdings wurden dieselbe Anfrage für andere ausgelagerte Gesellschaften und Körperschaften, beispielsweise vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft beantwortet. Weshalb sich auch hier abermals die Frage stellt, ob nun eine Auskunft möglich ist bzw. wenn nicht, warum nicht.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende


Anfrage:

1.    Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge im ORF entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

2.    Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben im ORF? (Auflistung jährlich seit 2004)

3.    Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im ORF Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

4.    Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im ORF Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

5.    Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten im ORF Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

6.    Wie hoch sind die Rückstellungen im ORF? (Auflistung jährlich seit 2004)

7.    Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen im ORF? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc., jährlich seit 2004)

8.    Wie haben sich die Rückstellung im ORF aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?

9.    Wenn die Fragen 1-8 nicht beantwortet werden können, weshalb können diese Fragen nicht beantwortet werden?

10. Wenn die Fragen 1-8 nicht beantwortet werden können, gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür?

11. Wenn ja, wie lautet diese?

12. Wenn nein, wieso gibt es keine Antworten?

13. Wenn ja, ist es auf die Rechtsform zurückzuführen?

14. Wie haben sich die Ausgaben für Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge in den Bundesmuseen entwickelt? (Auflistung jährlich seit 2004)

15. Wie hoch war der Anteil von Ruhe- bzw. Versorgungsbezügen an den gesamten Personalausgaben in den Bundesmuseen? (Auflistung jährlich seit 2004)

16. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in den Bundesmuseen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 70 und 140 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

17. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in den Bundesmuseen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge zwischen 140 und 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

18. Wie viele der Ruhebezügebezieher_innen erhielten in den Bundesmuseen Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge von über 210 % der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 Abs. 1 ASVG? (Auflistung jährlich seit 2004)

19. Wie hoch sind die Rückstellungen in den Bundesmuseen?


20. Wie hoch ist die Summe der personalabhängigen Rückstellungen in den Bundesmuseen? (z.B. Ruhe- bzw. Versorgungsbezüge, Abfertigungen, Jubiläumsgelder, etc.)

21. Wie haben sich die Rückstellung in den Bundesmuseen aufgrund des Sonderpensionsberenzungsgesetzes tatsächlich geändert?