10344/J XXV. GP
Eingelangt am 22.09.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz
betreffend Mandatsverfahren 2015
2014 wurde das viel umstrittene Mandatsverfahren im strafrechtlichen Bereich wieder eingeführt. Erst die Erfahrung, wie dieses in der Praxis angewendet wird, kann zeigen, ob sich das schriftliche Strafverfahren bewährt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Im Sicherheitsbericht 2015 berichtet das Justizministerium von 172 Strafen die per Strafverfügung gem § 491 StPO erteilt worden sind. Wie viele waren es im Jahr 2014 (ab der Einführung am 11.8.2014 bis Ende des Jahres)?
2) Wie viele waren es 2016 bis zum 1.9.?
3) Für welche Delikte wurden die Strafverfügungen erteilt (Aufzählung nach Tatbeständen)?
4) In wie vielen Fällen wurde wegen des Einspruchs des Opfers keine Strafverfügung erlassen?
5) In wie vielen Fällen wurde wegen des Einspruchs der Staatsanwaltschaft keine Strafverfügung erlassen?
6) In wie vielen Fällen wurde wegen des Einspruchs des_r Beschuldigten keine Strafverfügung erlassen?