10349/J XXV. GP

Eingelangt am 22.09.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Jannach

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Fördersätze für das Jahr 2016 gemäß § 6 (1) der FRL kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“

 

Die Förderungsrichtlinie der kommunalen Siedlungswasserwirtschaft enthält die Begründungen für die Höhe der Förderungen in der Abwasserentsorgung und der Wasserversorgung für die einzelnen Gemeinden in Österreich. Sie erläutert, warum eine Gemeinde nur den Basisfördersatz und eine andere Gemeinde einen erhöhten Fördersatz erhält.

 

In den „Fördersätzen für das Jahr 2016 gemäß § 6 (1) der FRL kommunale Siedlungswasserwirtschaft 2016“ – ersichtlich auf der Homepage des Lebensministeriums – sind alle Fördersätze für die einzelnen Gemeinden Österreichs aufgelistet (https://www.bmlfuw.gv.at/wasser/wasser-oesterreich/foerderungen/ trinkwasser_abwasser/neueFRL.html).

 

Als Beispiele werden angeführt:

Die Gemeinde Frauenstein in Kärnten erhält im Jahr 2016 einen Fördersatz für die Abwasserentsorgung von 10 % und einen Fördersatz für die Wasserversorgung von ebenfalls 10 %.

Die Gemeinde Liebenfels in Kärnten mit ähnlicher Größe und Struktur erhält einen Fördersatz für die Abwasserentsorgung von 31 % und einen Fördersatz für die Wasserversorgung von 14 %.

St. Kanzian am Klopeinersee – eine starke Tourismusgemeinde – erhält einen Fördersatz von 40 % für die Abwasserentsorgung und einen Fördersatz von 21 % für die Wasserversorgung.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Wie errechnet sich konkret und nachvollziehbar (nachrechenbar) der Fördersatz für die Abwasserentsorgung für die einzelnen Gemeinden in Österreich (am Beispiel der Gemeinde Frauenstein mit einem 10%igen Fördersatz)?

 

2.    Wie errechnet sich konkret und nachvollziehbar der Fördersatz für die Wasserversorgung für die einzelnen Gemeinden in Österreich (am Beispiel der Gemeinde Frauenstein mit einem 10%igen Fördersatz)?

 

3.    Wie errechnet sich konkret und nachvollziehbar der Fördersatz für die Abwasserentsorgung von 40 % am Beispiel der Gemeinde St. Kanzian am Klopeinersee?

 

4.    Wie errechnet sich konkret und nachvollziehbar der Fördersatz für die Wasserversorgung von 25 % am Beispiel der Gemeinde Hermagor - Presseggersee?

 

5.    Wie können die einzelnen Gemeinden in Österreich ihre Fördersätze im Detail nachvollziehen und berechnen? (Berechnungsmodell des Lebensministeriums)