10360/J XXV. GP
Eingelangt am 22.09.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 1. Dezember 2015
Der Ediktsdatei ist die Entscheidung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 190 Z 1 StPO zum Aktenzeichen „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) (020), 3 St 27/15f“ zu entnehmen. In dieser Entscheidung wird aus der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 1. Dezember 2015 zitiert.
Ebenfalls wird eine „Kurzeinschätzung betreffend Zuständigkeit zur Kostentragung für bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise“ des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 23. September 2015 zitiert.
http://www.ediktsdatei.justiz.gv.at/edikte/ee/eeedi16.nsf/suchedi?SearchView&subf=e&SearchOrder=4&SearchMax=4999&retfields=bundesregierung&ftquery=bundesregierung&query=%28bundesregierung%29%20AND%20%28%5BDATBM%5D%3E%3D19.08.2016%29#1474271761026
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage: