10360/J XXV. GP

Eingelangt am 22.09.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend  Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 1. Dezember 2015

 

 

Der Ediktsdatei ist die Entscheidung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gemäß § 190 Z 1 StPO zum Aktenzeichen „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) (020), 3 St 27/15f“ zu entnehmen. In dieser Entscheidung wird aus der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 1. Dezember 2015 zitiert.

Ebenfalls wird eine „Kurzeinschätzung betreffend Zuständigkeit zur Kostentragung für bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise“ des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 23. September 2015 zitiert.

 

http://www.ediktsdatei.justiz.gv.at/edikte/ee/eeedi16.nsf/suchedi?SearchView&subf=e&SearchOrder=4&SearchMax=4999&retfields=bundesregierung&ftquery=bundesregierung&query=%28bundesregierung%29%20AND%20%28%5BDATBM%5D%3E%3D19.08.2016%29#1474271761026

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler nachstehende

 

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie lautet der Inhalt der zitierten Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 1. Dezember 2015? (Bitte um Übermittlung.)

 

  1. Wie lautet der Inhalt der zitierten „Kurzeinschätzung betreffend Zuständigkeit zur Kostentragung für bestimmte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise“ des Bundeskanzleramtes, Sektion Verfassungsdienst vom 23. September 2015? (Bitte ebenfalls um Übermittlung.)