10375/J XXV. GP

Eingelangt am 26.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Datentransparenz über mindestsicherungsbeziehende Haushalte mit einer großen Anzahl an Kindern

 

In Medien wird immer wieder von Fällen berichtet, in denen Haushalte mit einer großen Anzahl an Kindern Beträge aus der Mindestsicherung beziehen, die weit über dem österreichischen Durchschnittsnettoeinkommen liegen.Gerade für Wien tauchen wiederholt Meldungen über Mindestsicherungszahlungen von tausenden von Euro auf (z.B. Kronen Zeitung, 17.09.2016).

Theoretisch möglich werden solche Rechenbeispiele, weil die Beträge, die z.B. in Wien pro minderjährigem Kind ausbezahlt, weit über den Mindestsätzen der 15a-Vereinbarung über die bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung liegen. Diese legt in Art 10 Abs 3 Z 2 fest, dass pro minderjährigem Kind ein Betrag zusteht, der mindestens 18 Prozent des Betrags ausmacht, der einer volljährigen alleinstehenden Person zusteht. Ab dem dritten Kind beträgt der Mindestsatz 15 Prozent. Das Wiener Mindestsicherungsgesetz schreibt hingegen einen weitaus höheren Wert von 27 Prozent pro Kind fest. Auf eine Staffelung der Beträge ab dem dritten Kind wurde im Wiener Mindestsicherungsgesetz verzichtet. Aktuell beträgt in Wien der Mindestsicherungssatz pro Kind unabhängig von der Kinderzahl 226,20 Euro.

Die Beträge für Kinder sind dem Grundgedanken nach Prävention von Kinderarmut geschuldet. Einzelfallberichte wie der oben erwähnte können das Gesamtbild verzerren und eine Unterstützung der breiten Bevölkerung für dieses Grundanliegen mindern, wenn die Steuerzahlenden das System als unfair empfinden. Dies gilt umso mehr, als weder bei Angestellten das Gehalt mit der Kinderzahl ansteigt, noch Selbständige ein höheres Einkommen erzielen, wenn sie mehr Kinder haben. Eine genaue Datenlage ist daher zur Versachlichung der Debatte erforderlich, auch um einen weiteren Reformbedarf der Mindestsicherung aufzuzeigen. Hier geht es insbesondere darum, wie Arbeitsanreize geschaffen werden können, und gleichzeitig eine Absicherung gegen Armut sicherzustellen. Fragen wie eine Staffelung der Leistungen ab dem 3. Kind, oder eine Abschaffung der finanziellen Mehrfachberücksichtigung von Kindern (einerseits erhöhter Mindestsicherungs-Satz, andererseits gleichzeitig Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag) dürfen kein Tabu sein.

Die aktuelle Datenlage erlaubt jedoch nur einen ungenauen Einblick, wie häufig Haushalte mit einer großen Anzahl von Kinder tatsächlich Mindestsicherung beziehen. So gibt die "Statistik der Bedarfsorientierten Mindestsicherung der Bundesländer 2015" der Statistik Austria nur an, wie viele Alleinerzieher_innen bzw. Eltern mehr als vier Kinder haben. Demnach bezogen in Österreich 2015 insgesamt 1.411 Alleinerzieher_innen mit mehr als vier Kindern sowie 3.944 Paare mit mehr als vier Kindern die Mindestsicherung. Allerdings wird nicht erfasst, wie viele Kinder diese Haushalte genau haben, ob z.B. vier Kinder oder acht Kinder in dem Haushalt leben. Diese Information ist aber wichtig, um entsprechende Maßnahmen und Anreize für eine Arbeitsaufnahme zu setzen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Personen und wie viele Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 3 minderjährigen Kindern bezogen in den Jahren 2010-2015 Mindestsicherung? (Angabe jährlich, nach Bundesländern)

2.    Wie viele Personen und wie viele Bedarfsgemeinschaften mit mehr als 4 minderjährigen Kindern bezogen in den Jahren 2010-2015 Mindestsicherung? (Angabe jährlich, nach Bundesländern)

3.    Wie viele Personen mit mehr als 5 minderjährigen Kindern bezogen in den Jahren 2010-2015 Mindestsicherung? (Angabe jährlich, nach Bundesländern)

4.    Wie viele Personen mit mehr als 6 minderjährigen Kindern bezogen in den Jahren 2010-2015 Mindestsicherung? (Angabe jährlich, nach Bundesländern)

5.    Wie viele Personen mit mehr als 7 minderjährigen Kindern bezogen in den Jahren 2010-2015 Mindestsicherung? (Angabe jährlich, nach Bundesländern)

6.    Wie viele Personen mit mehr als 8 minderjährigen Kindern bezogen in den Jahren 2010-2015 Mindestsicherung? (Angabe jährlich, nach Bundesländern)

7.    Wie viele Personen mit mehr als 8 minderjährigen Kindern bezogen in den Jahren 2010-2015 Mindestsicherung? (Angabe jährlich, nach Bundesländern)

8.    Können Sie sich eine zwingende Degression der Mindestsicherungsbeträge für Kinder vorstellen, z.B. ab dem dritten Kind?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Können Sie sich ein Ende der Mehrfachberücksichtigung von Kindern (Mindestsicherungsbetrag nach Art 10/3/2 der 15a-Vereinbarung einerseits und Familienbeihilfe/Kinderabsetzbetrag andererseits) beispielsweise durch einen Gegenrechnung der beiden Leistungen bzw. ein Ausschluss von der einen Leistung bei gleichzeitigem Bezug der anderen Leistung vorstellen?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Die Vereinbarung über eine Bundesweite Bedarfsorientierung sieht eine minimale Staffelung der Mindestsicherungsbeträge für Kinder vor. Können Sie sich eine Regelung vorstellen, die darüber hinausgeht?

13. Wenn ja, wie kann eine solche Staffelung oder Degression aussehen?

14. Wenn nein, warum nicht?