10381/J XXV. GP

Eingelangt am 28.09.2016
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Rückweisungen von Flüchtlingen aus Nachbarstaaten nach Österreich“

 

 

In Bezug auf die aktuelle Flüchtlingskrise wird überwiegend davon gesprochen, wie viele Flüchtlinge neu in Österreich ankommen und wie viele Personen Österreich entweder in Nachbarländer zurückschieben oder in die Herkunftsländer abschieben kann. Seltener erfährt man jedoch Informationen, wie viele Flüchtlinge – zusätzlich zu den Neuankömmlingen – noch von Nachbarländern (wie z.B. Deutschland) wieder nach Österreich zurückgeschoben werden. In einem Kurier-Artikel vom 11. Jänner 2016 war bereits Folgendes zu lesen:

 

„Bayern erhöht die Schlagzahl in der Flüchtlingsproblematik. "Denn die Behörden des Freistaates schieben seit Jahresbeginn täglich 200 Flüchtlinge, die in Deutschland keinen Asylantrag gestellt haben nach Oberösterreich zurück. Tendenz steigend", so Polizeisprecherin Simone Mayr-Kirchberger am Montag. Tatsächlich setzten die Nachbarn die Dublin-Verordnung konsequent um. Demnach werden in einem EU-Land nur Flüchtlinge aufgenommen, wenn sie dort einen Asylantrag stellen.

 

Die über die deutsche Grenze zurückgewiesenen Menschen stellen Österreich vor große Herausforderungen. Denn viele dürften nachdem sie wieder auf österreichischem Hoheitsgebiet sind, erneut über Deutschland versuchen, in ihre gewünschten Zielländer wie Schweden oder Belgien zu gelangen. Das aber sollten die Behörden verhindern.“

 

 

Am 15. Mai 2016 schrieb die Kronen Zeitung:

 

Denn auf der einen Seite unterstützt Kanzlerin Merkel Italiens Ministerpräsidenten in seinen verbalen Attacken gegen Österreich und sagt, dass auch „sie gegen Grenzschließungen sei“. Auf der anderen Seite weist Deutschland an seiner eigenen Staatsgrenze klammheimlich Wirtschafts-Flüchtlinge ab und schickt sie zurück nach Österreich – wie zuletzt 3723 Marokkaner, Algerier und Ägypter. Ohne Kontrolle am Brenner wäre unser Land die Endstation für fast alle Flüchtlinge. (…)“

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende


Anfrage:

 

1.    Wie viele Flüchtlinge wurden im Jahr 2015 und bis zum Einlangen der Anfrage von Nachbarländern (z.B. Deutschland) wieder nach Österreich zurückgeschoben (Bitte untergliedert nach Jahren, Monaten, Nachbarländern, Geschlecht der Flüchtlinge und jeweils Angabe der Gesamtsummen)?

 

2.    Was geschieht in Österreich mit den Flüchtlingen, die aus Nachbarländern zurückgeschoben wurden?

 

3.    Wie hoch sind die Kosten, die im Jahr 2015 und bis zum Einlangen der Anfrage durch Rückschiebungen aus Nachbarländern entstanden sind (Bitte untergliedert nach Jahren, Monaten, Bundesländern und jeweils Angabe der Gesamtsummen)?

 

4.    Wie viele der im Jahr 2015 und bis zum Einlangen der Anfrage nach Österreich rückgeschobenen Personen sind noch in Österreich aufhältig (Bitte untergliedert nach Jahr und Bundesland)?

 

5.    Wie viele der nach Österreich rückgeschobenen Personen haben daraufhin einen Asylantrag in Österreich gestellt?

 

6.    Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen sind diese Personen noch in Österreich aufhältig?

 

7.    Aufgrund welcher Rechtsgrundlagen nehmen Nachbarstaaten Rückführungen nach Österreich vor?

 

8.    Gibt es bezüglich der Rückweisung von Flüchtlingen gesonderte Abkommen mit Österreichs Nachbarstaaten?

a.    Wenn ja, wie lautet der Inhalt dieser Abkommen?

b.    Wenn nein, warum nicht?