10382/J XXV. GP
Eingelangt am 29.09.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Familien und Jugend
betreffend Verwendung Bundeszuschussmittel Ausbau Kinderbetreuung 2015
Zwischen den Jahren 2008 und 2014 investierte der Bund 100 Mio Euro für den Ausbau der Kinderbetreuung (d.h. jährlich 15 Mio).
Im Jahr 2014 wurde die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots bis zum Jahr 2017 fortgesetzt. Der Bund stellt dafür insgesamt 305 Mio Euro für den Ausbau zur Verfügung. 2014 stehen 100 Mio Euro bereit, 2015 weitere 100 Mio Euro, 2016 und 2017 jeweils 52,5 Mio Euro.
Die Ko-Finanzierung der Länder erfolgt nicht mehr wie bisher zu gleichen Teilen. Im ersten Jahr (2014) beträgt die Ko-Finanzierung der Länder 50% des verwendeten Zweckzuschusses (d.h. 50 Mio Euro), 2015 finanzieren sie 45% des verwendeten Zweckzuschusses (d.h. max. 45 Mio Euro), 2016 40% des verwendeten Zuschusses (max. 21 Mio Euro) und im letzten Jahr (2017) finanzieren sie nur mehr 35% des Zuschusses (max. 18,375 Mio Euro). Im selben Zeitraum fließen weitere 60 Mio von Bundesseite in die Sprachförderung im Kindergarten.
Die aktuelle 15a-Vereinbarung zum Ausbau des Kinderbetreuungsangebots hat vorrangig das Ziel, Plätze für unter 3-Jährige Kinder zu schaffen, die Betreuungsqualität zu verbessern, Öffnungszeiten auszuweiten sowie die Tageselternbetreuung zu forcieren.
Bis zum 30. Juni jedes Kalenderjahres müssen die Länder dem Familienministerium eine Aufstellung über die Verwendung der vom Bund gewährten Zuschüsse übermitteln. Eine Anfrage ermöglicht folglich einen Blick auf die Verwendung der Mittel, die der Bund 2015 für den Ausbau der Kinderbetreuung zu Verfügung gestellt hat.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wieviel Bundeszuschuss-Mittel stehen im Jahr 2015 für die einzelnen Bundesländer gemäß 15a-Vereinbarung zur Verfügung (d.h. Verteilung der jeweils 100 Mio Euro) (Übertrag aus dem Vorjahr bitte getrennt ausweisen)?
2. Wurde der gesamte Bundeszuschuss für das Jahr 2014, sowie im Jahr 2015 zum Ausbau von Kinderbetreuung von den Bundesländern in Anspruch genommen (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?
3. Mussten Bundeszuschüsse seitens einzelner Länder für das Jahr 2015 rückerstattet werden?
4. Wenn ja, in welcher Höhe? Welche Länder waren davon betroffen bzw. welchen Grund hatte die Rückerstattung?
5. Konnte der Ko-Finanzierungsanteil für das Jahr 2015 in allen Bundesländern im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden?
6. Wofür wurden die Bundeszuschussmittel im Abrechnungszeitraum 1.1.2014 bis 31.12.2014 in der Steiermark, sowie im Abrechnungszeitraum 1.1.2015 bis 31.12.2015 in den einzelnen Bundesländern eingesetzt?
Zwecke |
Bundeszuschuss (absolut & %) |
Kofinanzierung |
1.a) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-2-Jährige |
|
|
1.b) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 3-6-Jährige |
|
|
2.Investitionskostenzuschüsse zur räumlichen Qualitätsverbesserung |
|
|
3.Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 0-2-Jährige |
|
|
4.Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 3-6-Jährige |
|
|
5.Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels |
|
|
6.Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffnungszeiten |
|
|
7.Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit |
|
|
8.Zuschuss zum Koordinationsaufwand f. zusätzliche Plätze in gemeindeübergreifenden Einrichtungen |
|
|
9.Investitionskostenzuschüsse für zusätzliche Betreuungsangebote bei Tagesmüttern/-vätern |
|
|
10. Zuschüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal in Einrichtungen und für Tagesmütter/-väter |
|
|
11. Zuschüsse für Lohnkosten für Tagesmütter/-väter |
|
|
12. Zuschüsse für Administrativaufwand bei Anstellung zusätzlicher Tagesmütter/-väter |
|
|
13. Zuschüsse für bewusstseinsbildende Maßnahmen f. ElementarpädagogInnen u. Tageseltern |
|
|
Gesamtsumme |
|
|
7. Wie wurden die Bundesmittel von jeweils 100 Mio Euro im Jahr 2014 sowie im Jahr 2015 jeweils gesamt verwendet?
Zwecke |
Bundeszuschuss (absolut & %) |
1.a) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 0-2-Jährige |
|
1.b) Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für 3-6-Jährige |
|
2.Investitionskostenzuschüsse zur räumlichen Qualitätsverbesserung |
|
3.Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 0-2-Jährige |
|
4.Personalkostenzuschüsse zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für 3-6-Jährige |
|
5.Personalkostenzuschüsse zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels |
|
6.Personalkostenzuschüsse zur Verlängerung der Öffnungszeiten |
|
7.Investitionskostenzuschüsse zur Erreichung der Barrierefreiheit |
|
8.Zuschuss zum Koordinationsaufwand f. zusätzliche Plätze in gemeindeübergreifenden Einrichtungen |
|
9.Investitionskostenzuschüsse für zusätzliche Betreuungsangebote bei Tagesmüttern/-vätern |
|
10. Zuschüsse zur Ausbildung von Hilfspersonal in Einrichtungen und für Tagesmütter/-väter |
|
11. Zuschüsse für Lohnkosten für Tagesmütter/-väter |
|
12. Zuschüsse für Administrativaufwand bei Anstellung zusätzlicher Tagesmütter/-väter |
|
13. Zuschüsse für bewusstseinsbildende Maßnahmen f. ElementarpädagogInnen u. Tageseltern |
|
Gesamtsumme |
100 Mio Euro |
8. Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1.1.2015 bis 31.12.2015 für unter 3-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?
9. Wie viele Betreuungsplätze wurden im Abrechnungszeittraum 1.1.2015 bis 31.12.2015 für 3-6-Jährige in den einzelnen Bundesländern unter Kostenbeteiligung des Bundes neu geschaffen (gegliedert nach Halbtags, Ganztags, VIF-konformen Plätzen)?
10. Welche Bundesländer haben im Kindergartenjahr 2013/2014, 2014/2015 sowie 2015/2016 gemäß Art. 8 der Vereinbarung Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Bundeszuschüsse, die nicht für das verpflichtende Kindergartenjahr benötigt wurden, für Maßnahmen der Qualitätssicherung einzusetzen?
a. In welcher Höhe wurden in den abgefragten Jahren in den einzelnen Bundesländern für Maßnahmen der Qualitätssicherung jeweils Mittel umgeschichtet?