10384/J XXV. GP

Eingelangt am 29.09.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Reiseaktivitäten bei den Bundesmuseen

BEGRÜNDUNG

 

2013 hat der Rechnungshof überschießende Reiseaktivitäten des früheren Geschäftsführers des MAK bemängelt (Bericht des Rechnungshofs, Reihe Bund 2013/2). Die wesentlichen Kritikpunkte damals waren:

·        Die durchschnittlichen jährlichen sonstigen Reisekosten (das waren die gesamten Reisekosten ohne jene im Zusammenhang mit der Anbahnung und Vorbereitung von Ausstellungen sowie der Begleitung beim Transport verliehener Objekte in das In– und Ausland) waren nach der Ausgliederung des MAK um rd. 715 % höher als vor der Ausgliederung.

·        Die von 2001 bis 2010 durchschnittliche Anzahl von 79 Reisetagen des früheren Geschäftsführers war im Verhältnis zu den pro Jahr durchschnittlich 221 Arbeitstagen sehr hoch.

·        Ebenso die durchschnittlichen Reisekosten laut den Reiseabrechnungen von rd. 81.000 Euro pro Jahr.

·        Die Anzahl der Reisen und die damit verbundenen Kosten entsprachen angesichts der in den Kuratoriumssitzungen oftmals erwähnten angespannten finanziellen Situation des MAK nicht dem Grundsatz der Sparsamkeit.

·        Das Kuratorium des MAK hatte weder im Dienstvertrag des früheren Geschäftsführers noch durch eine Richtlinie für eine effektive Begrenzung der Reisekosten gesorgt.

·        Das MAK verfügte über keine Regelungen für die Nutzung von Vielfliegerprogrammen und von Buchungsklassen bei Flügen.

 

Nun lag aber auch in der Causa Belvedere ein wesentlicher Verstoß der Direktorin gegen die Compliance Richtlinien darin, dass sie regelmäßig in den Sommermonaten ihren Wohnort nach Kärnten verlegt und die Reisekosten für Fahrten und Flüge zwischen diesem Sommerwohnort und dem Dienstort Wien dem Belvedere als Dienstreisekosten verrechnet hatte.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie hoch waren die Reisekosten der Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der Bundesmuseen in den Jahren 2013 bis 2015? (Um eine Auflistung der einzelnen Museen wird gebeten.)

2)    An wie vielen Tagen pro Jahr waren die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Bundesmuseen in den Jahren 2013 bis 2015 auf Dienstreisen? (Um eine Auflistung der einzelnen Museen wird gebeten.)

3)    Gibt es in den Dienstverträgen der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Bundesmuseen eine Regelung zur effektiven Begrenzung der Reisekosten?

4)    Gibt es verbindliche Richtlinien für die Reiseaktivitäten für die Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen der Bundesmuseen?

5)    Waren die Reisekosten der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer Thema in den jeweiligen Kuratorien der Bundesmuseen?

6)    Verfügen die Bundesmuseen über Regelungen für die Nutzung von Vielfliegerprogrammen und von Buchungsklassen bei Flügen?